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Bad Neustadt: Rhön-Grabfeld: System der Grüngutsammelplätze ist nicht in Frage gestellt

Bad Neustadt

Rhön-Grabfeld: System der Grüngutsammelplätze ist nicht in Frage gestellt

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    Manche Grüngutplätze im Landkreis sind in einem schlimmen Zustand und sollen saniert werden. Das Gesamtsystem bleibt jedoch in seiner derzeitigen Form erhalten.
    Manche Grüngutplätze im Landkreis sind in einem schlimmen Zustand und sollen saniert werden. Das Gesamtsystem bleibt jedoch in seiner derzeitigen Form erhalten. Foto: Eckhard Heise

    Für etwas Unruhe sorgte die Untersuchung der Grüngutsammelplätze durch den Landkreis. Soll das System, das im Vergleich zu anderen Regionen äußerst komfortabel für die Bürger ist, eingestellt werden, wurde sich schon gefragt. Oberregierungsrat Manfred Endres winkt jedoch ab, nichts soll sich ändern, bei einigen Einrichtungen gebe es allerdings Handlungsbedarf.

    Endres erläutert, dass die Entsorgung des Grünguts in die Zuständigkeit des Landkreises fällt und durch die allgemeinen Abfallgebühren finanziert wird. Die Gemeinden stellen die Sammelplätze zur Verfügung und sind für deren Unterhalt zuständig. "Sie können, aber sie müssen nicht die Einrichtungen vorhalten".

    Bei elf Plätzen besteht akuter Handlungsbedarf

    Nun habe es immer mal wieder Mängelhinweise der Firma gegeben, die für den Abtransport des Grünguts zur Kompostierungsanlage nach Rödelmaier verantwortlich ist, etwa dass Lkw auf den teilweise unbefestigten Plätzen steckengeblieben sind. Daraufhin habe das Landratsamt im Frühjahr die Plätze untersucht und sie nach den Ampelfarben eingeteilt.

    Das Ergebnis war, dass von 88 Plätzen elf in die Kategorie "rot" fielen, also in den Bereich, bei dem Handlungsbedarf angesagt ist, erklärt Endres. Sie sollten umfangreich ertüchtigt oder verlegt werden. Meistens geht es um das anfallende Abwasser, das unkontrolliert im Boden versickert. 22 Plätze wurden mit "gut" bis "relativ gut" (grün) und 55 Plätze mit "verbesserungsbedürftig" (gelb) bezeichnet, bei denen aber noch kein akuter Handlungsbedarf bestehe.

    Die Gemeinden, bei denen Handlungsbedarf besteht, sollen aber nicht allein gelassen werden. Ein Mitarbeiter des Landratsamts arbeite Sanierungspläne aus und berechne die Kosten. Die erforderlichen Arbeiten werden jeweils mit 30 Prozent und bis zu 9000 Euro unterstützt. Trotzdem können noch recht erhebliche Beträge für einzelne Gemeinden anfallen, daher sollen in der derzeit angespannten Situation den Gemeinden auch keine Fristen gesetzt und die Pläne auch nur als Vorschläge betrachtet werden. Die dabei entstehenden Kosten für den Landkreis gehen in den Gesamtetat des Abfallbereichs ein. Die Gebühren sollen zwar nächstes Jahr für die Bürger erhöht werden, was aber nichts mit den Zuschüssen an die Gemeinden zu tun habe, weil sie im Gesamtvolumen nur marginal seien.

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