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Bad Neustadt: Sonnwendfeuer und Waldbrandgefahr: Gibt es gesetzliche Vorgaben für das Entzünden der Feuer in Rhön-Grabfeld?

Bad Neustadt

Sonnwendfeuer und Waldbrandgefahr: Gibt es gesetzliche Vorgaben für das Entzünden der Feuer in Rhön-Grabfeld?

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    Dieses Jahr wird es am Dicken Turm bei Niederlauer keine Feueraktion des Künstlers Jimmy Fell (Archivbild) geben. Stattdessen plant der Sportverein eine Feier. Ob das Lagerfeuer dort entzündet wird, ist noch nicht entschieden.
    Dieses Jahr wird es am Dicken Turm bei Niederlauer keine Feueraktion des Künstlers Jimmy Fell (Archivbild) geben. Stattdessen plant der Sportverein eine Feier. Ob das Lagerfeuer dort entzündet wird, ist noch nicht entschieden. Foto: Manfred Mellenthin

    Zurzeit ist das Waldbrandrisiko hoch. Welche Gefahren von einem Feuer in der ausgetrockneten Landschaft ausgehen, war in den vergangenen Tagen in Brandenburg zu sehen. Am vergangenen Wochenende wurden über Unterfranken Kontrollflüge vorgenommen. Die Forstverwaltungen beobachten die Situation in den Wäldern besonders aufmerksam.

    Die Organisatoren von Sonnwendfeuern, die im Landkreis Rhön-Grabfeld geplant sind, sind verunsichert, ob sie die Feuer überhaupt entzünden sollen. Verbindliche überörtliche Regelung gibt es nicht. Das bekannteste Sonnwendfeuer in Rhön-Grabfeld, die Verbrennung eines Kunstwerks von Jimmy Fell in Niederlauer, wurde jedenfalls abgesagt.

    Was macht der SV Niederlauer?

    Schon im Vorfeld hat der Sportverein Niederlauer das Fest vom Dicken Turm ans Sportgelände verlagert und ohne Verbrennungsaktion mit dem Künstler geplant, berichtet Vorsitzender Matthias Wolf. Diesmal wird die Feier nur im kleinen Rahmen und vereinsintern bei einem Lagerfeuer ausgetragen, und ob das Feuer überhaupt angezündet wird, stehe noch in den Sternen.

    Derzeit schwankt der fünfstufige Waldbrandgefahrenindex des Deutschen Wetterdienstes zwischen den Stufen drei und vier. Er wird sich nach der aktuellen Wetterlage zum Wochenende hin wohl weiter nach oben bewegen, erwartet Hubert Türich, Abteilungsleiter am Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in Bad Neustadt. Daher sind Mitarbeiter für die Gefahrenlage besonders sensibilisiert. Eine Försterin aus dem Amtsbereich war sogar bei den Kontrollflügen mit von der Partie.

    Feuer in Waldgebieten sind grundsätzlich verboten

    Feuer in Waldbereichen sind derzeit generell untersagt. So dürfen derzeit zur Borkenkäfer-Bekämpfung nicht die Kronen von Nadelbäumen verbrannt werden. Am vergangenen Wochenende musste ein Veranstalter eines Open Airs bei Reyersbach sein Feuerwerk absagen.

    Eine allgemeine verbindliche Regel, wie sich die örtlichen Verantwortlichen verhalten sollen, gibt es laut Kreisbrandrat Stefan Schmöger nicht. Sonnwendfeuer müssen bei den Gemeinden angemeldet werden. Bei den Feuerwehren gebe es aber auch keine Erhöhung der Alarmbereitschaft, da die Einsatzbereitschaft ohnehin durch die gesetzlich vorgeschriebenen Anfahrzeiten hergestellt sei.

    In Herschfeld feiert die Feuerwehr

    Aber besonders intensiv wird der längste Tag des Jahres in der Region ohnehin offensichtlich nicht gefeiert. In Mellrichstadt wurde schon am vergangenen Wochenende auf der Streuwiese vorgefeiert, ansonsten lägen keine Anfragen vor, heißt es aus dem Rathaus. In Bad Neustadt gebe es auch nur einen Antrag von der Feuerwehr Herschfeld, dem auch entsprochen worden sei, berichtet Rainer Warzecha, geschäftsführender Beamter der Stadt. "Und wenn die Feuerwehr der Veranstalter ist, kann man getrost davon ausgehen, dass der Brandschutz gewährleistet ist".

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