Hauseigentümer sind verpflichtet, die an ihre Grundstücke angrenzenden Gehsteige oder Gehbahnen im Winter von Schnee und Glatteis frei zu halten.Foto: Tobias Hase, dpa
Wer muss Schnee schippen und kehren? Die entsprechende Verordnung über die Reinigung und Reinhaltung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehwege im Winter lag dem Stadtrat Mellrichstadt zur Neufassung vor.