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Großbardorf: Unterhofer Straße in Großbardorf stellt keine Gefahrenquelle dar: Begrenzung auf 30 km/h vom Tisch

Großbardorf

Unterhofer Straße in Großbardorf stellt keine Gefahrenquelle dar: Begrenzung auf 30 km/h vom Tisch

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    Entfernen muss die Kommune das Schild "Bitte langsam fahren - spielende Kinder" an der Ortstafel. Ein Anbringen ist hier nicht erlaubt.
    Entfernen muss die Kommune das Schild "Bitte langsam fahren - spielende Kinder" an der Ortstafel. Ein Anbringen ist hier nicht erlaubt. Foto: Hanns Friedrich

    Gleich in zwei Punkten ging es bei der Sitzung des Gemeinderates Großbardorf um die "Unterhofer Straße". Dazu hatte der Gemeinderat in einer vorherigen Sitzung über eine mögliche Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h diskutiert. Bürgermeister Josef Demar sagte bei der Zusammenkunft, dass deshalb am 16. April ein Ortstermin mit der Polizei und der Verwaltung stattfand.

    Dabei kam man zu der Auffassung, dass das Aufstellen eines Verkehrszeichens mit einer erlaubten Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h nicht erforderlich ist. Als Grund nannten die Verantwortlichen der Polizei, die sehr breite und gerade Straße. Damit sei aus verkehrsrechtlicher Sicht die Übersichtlichkeit gegeben.

    Alternativ könnte ein Verkehrszeichen aufgestellt werden, dass auf eine Gefahrenstelle hinweist. Die Polizei schlug dazu das Zusatzschild "Schulweg" vor. In diesem Zusammenhang wurde darauf verwiesen, dass das Schild "Bitte langsam fahren, spielende Kinder", welches derzeit an der Ortstafel angebracht ist, entfernt werden muss, da an einer Ortstafel keinerlei andere Zusatzschilder angebracht werde dürfen.

    Die "Unterhofer Straße" stand bei der Sitzung des Gemeinderates Großbardorf auf der Tagesordnung. Dabei ging es zum einen um eine Geschwindigkeitsbegrenzung oder einen Hinweis auf den Schulweg. 
    Die "Unterhofer Straße" stand bei der Sitzung des Gemeinderates Großbardorf auf der Tagesordnung. Dabei ging es zum einen um eine Geschwindigkeitsbegrenzung oder einen Hinweis auf den Schulweg.  Foto: Hanns Friedrich

    Im weiteren Tagesordnungspunkt ging es um den Bereich ab Ortstafel Großbardorf bis zum Unterhof. Dabei wurde von Seiten der Polizei vorgeschlagen, auf Grund der geringen Breite der Straße von nur 4,50 Metern sowie der Unübersichtlichkeit, eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 Stundenkilometern anzuordnen. Ein entsprechendes Verkehrszeichen sollte aufgestellt werden, ebenso ein Zusatzschild "Fußgängerverkehr". Zudem bestehe bei der Ausfahrt des Grünabfallplatzes, sowie des gegenüberliegenden Weges eine besondere Gefahrenstelle. Die Polizei bat die Gemeinde deshalb dringend, auf beiden Seiten das Verkehrszeichen "Vorfahrt gewähren" aufzustellen.

    Bürgermeister Josef Demar sprach dann die Anschaffung eines Löschwasser-Faltbehälters für die Freiwillige Feuerwehr Großbardorf an. Dazu lag ein Antrag der Feuerwehr vor. Damit sei man künftig bei Brandeinsätzen, zum Beispiel an den Mühlen und Aussiedlerhöfen, entsprechend ausgerüstet. Weiterhin sei die Anschaffung aufgrund der steigenden Feld- und Waldbrände sinnvoll. Der Kauf eines 5000 Liter Faltbehälters wird auch von Kreisbrandrat Stefan Schmöger befürwortet. Die Anschaffungskosten belaufen sich auf rund 1500 Euro. Dem stimmte das Gremium zu.

    Besichtigung bei der Feuerwehr

    Dann berichtete Josef Demar von einer Besichtigung bei der Feuerwehr Großbardorf. Mit dabei waren der stellvertretende Kreisbrandrat, Kreisbrandinspektor Michael Omert und Kreisbrandmeister Christoph Wohlfart. Eine derartige Besichtigung findet im Turnus von drei Jahren statt. Sie dient der Information über den Ausbildungsstand und der Ausrüstung einer Feuerwehr. Dabei wurde auf die Helme der Jugendfeuerwehr verwiesen, die aufgrund der abgelaufenen Nutzungsdauer ersetzt werden müssen. Weiterhin muss die Gemeinde eine Prüfung der ortsveränderlichen, elektronischen Geräte veranlassen. Ansonsten gab es keine Punkte, die einer Verbesserung bedürften. 

    Keine Einwände hatte das Gremium gegen einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan der Stadt Münnerstadt zum "Einzelhandel westlich der Meininger Straße", sowie Änderung des Flächennutzungsplans in diesem Bereich. Schließlich stand, wie in anderem Kommunen, die Änderung von Bezeichnungen von Straßennamen, Hausnummern, Flur-Nummern an. Dabei geht es um eventuelle Tipp- oder Schreibfehler oder auch um einen Wechsel der Straßenbaulast. Dazu lag dem Gemeinderat der Gemeinde Großbardorf eine Auflistung der gewidmeten öffentlichen Feld- und Waldwege aus dem Gemeindegebiet vor. Diese wurden hinsichtlich der Straßenbezeichnung, der Flur-Nummer, der Anfangs- und Endpunkte überprüft, überarbeitet und aktualisiert.

    In diesem Bereich in Richtung Unterhof soll künftig das Hinweisschild 70 km/h stehen.
    In diesem Bereich in Richtung Unterhof soll künftig das Hinweisschild 70 km/h stehen. Foto: Hanns Friedrich
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