Martin Woywod, Landwirt aus Roßrieth, hat einen Antrag auf Teilbefreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang der örtlichen Wasserversorgung gestellt, weil er einen Brunnen bauen möchte, informierte Bürgermeister Michael Kraus das Gremium bei der Stadtratssitzung in Mellrichstadt.
Aktuell habe man die Situation, dass es in den Stadtteilen Roßrieth und Sondheim einen recht hohen Wasserverbrauch gebe, sagte Kraus. Der Anteil des Landwirts daran sei so maßgeblich, dass die anderen Bewohner durch sein Ausscheiden aus der Gemeinschaft in puncto Gebühren sehr stark belastet würden. Weil die Grenze der wirtschaftlichen Zumutbarkeit für die Bürger überschritten werde, wenn dem Anliegen stattgegeben würde, lehnte das Gremium auf Grundlage der aktuellen Satzung zur Wasserversorgung für Sondheim und Roßrieth den Antrag ab.
Besondere Situation
Die Situation sei aber eine besondere, hieß es vonseiten der Verwaltung in der Sitzung, da zum einen der Brunnen noch nicht gebohrt ist. Frühestens im nächsten Jahr könne aus einem neu gebohrten Brunnen Wasser entnommen werden. Ab 2021 sollen aber auch einheitliche Wassergebühren für Stadt und Stadtteile gelten. Aufgrund der größeren Solidargemeinschaft falle der Austritt eines einzelnen Verbrauchers nicht so groß ins Gewicht, so die Verwaltung. Zudem sei bekannt, dass es in Roßrieth und Sondheim immer wieder Probleme mit den Brunnen samt Aufruf zum Wassersparen gebe. Grundsätzlich wäre daher ein geringerer Verbrauch begrüßenswert.
Markus Groenen verwies daher auf die neue Wassersatzung, die vom Stadtrat beschlossen wurde und die am 1. Januar 2021 in Kraft tritt. Er riet davon ab, nun etwas vorweg zu nehmen, da die Situation im kommenden Jahr anders aussehe. Die Zusage zu erteilen, aber erst, wenn die neue Satzung in Kraft ist, wie Wolfgang Stahl ansprach, löse das Problem nicht, hieß es. Beim Antrag gehe es zum jetzigen Zeitpunkt um den Baubeginn für die Brunnenbohrung, erklärte Bürgermeister Kraus. Das Landratsamt erwarte eine Stellungnahme. Man könne aber dem dem Antragsteller signalisieren, den Antrag noch einmal Ende des Jahres zu stellen, lautete ein Kompromissvorschlag. Einstimmig wurde beschlossen, eine Befreiung noch nicht zu erteilen. Das Verfahren müsse neu beantragt werden.