Nun ist es also Gesetz, dass nach der bayerischen Bauordnung der Windpark zwischen Wargolshausen und Wülfershausen nicht so zu Ende gebaut werden darf, wie er begonnen wurde. Die Reaktion auf die letzte Abstimmung im Landtag fällt naturgemäß bei Befürwortern und Gegnern unterschiedlich aus.
Wargolshausen