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Schönau: Wo Hunde an die Leine müssen

Schönau

Wo Hunde an die Leine müssen

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    Hunde ab einer Schulterhöhe von 50 Zentimetern dürfen in der Gemeinde Schönau auf öffentlichen Grün- und Erholungsflächen, Freizeitflächen, Sport- und Spielflächen, Liegewiesen, Kinderspielplätzen, Schulen, Friedhöfen und auf Kindergartengelände nicht frei umherlaufen. Die entsprechende Verordnung zum präventiven Schutz der Bevölkerung wurde vom Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung einstimmig neu erlassen. Die alte Verordnung war nach 20 Jahren ausgelaufen.

    In der neuen Verordnung, die ebenfalls wieder 20 Jahre gültig ist, wurde kein fester Betrag bei Zuwiderhandlungen festgelegt, sondern lediglich der Begriff "Geldbuße" aufgenommen. Bislang waren 1000 Euro festgelegt. Auf Nachfrage aus dem Gremium, wird die Bürgermeisterin in einer der nächsten Sitzungen über die Höhe einer möglichen Geldbuße informieren.

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