Die Staatsanwaltschaft Schweinfurt hat Anträge auf Strafbefehl wegen gefährlicher Körperverletzung gegen die Betreiberin und eine Aufsichtskraft des Indoor-Spielplatzes in Gerolzhofen (Lkr. Schweinfurt) gestellt. Das teilte die Leitende Oberstaatsanwältin Ursula Haderlein jetzt auf Anfrage der Redaktion mit.
Ermittlungen auch gegen fünf Jugendliche
Die Anträge auf Strafbefehl sind die Folge eines schweren Unfalls auf dem Indoor-Spielplatz im August 2018. Damals waren mehrere Jugendliche auf eine Hüpfburg in der Anlage an der Dr.-Georg-Schäfer-Straße gesprungen. Ein vierjähriger Junge wurde aus der Hüpfburg über eine Absperrung katapultiert. Das Kleinkind stürzte aus mehreren Metern Höhe auf den Boden und zog sich dadurch schwerste Kopfverletzungen zu. Ein Rettungshubschrauber brachte das lebensgefährlich verletzte Kind umgehend in eine Klinik.
In einem separaten Verfahren ermittelt die Staatsanwaltschaft auch gegen fünf Jugendliche, die sich zum Zeitpunkt des Unglücks auf der Hüpfburg aufhielten. Das Spielgerät selbst war technisch zum Betrieb geeignet, hatten Untersuchungen ergeben. Es war nach dem Unfall von der Polizei sichergestellt worden.
Verletztes Kind leidet noch immer an den Folgen
Der schwer verletzte Junge leidet weiterhin unter Einschränkungen, so Oberstaatsanwältin Haderlein weiter. Das Kind hatte sich für längere Zeit in einem kritischen Zustand befunden.
Mitte September 2018 hatte die Kriminalpolizei ihre Ermittlungen zu dem Vorfall abgeschlossen und ihn an die Staatsanwaltschaft übergeben. Über den Erlass des jetzt beantragten Strafbefehls muss der Strafrichter am zuständigen Amtsgericht Schweinfurt entscheiden. Das Strafbefehlsverfahren ist ein vereinfachtes Verfahren, das die Gerichte entlasten soll, weil es hier keine mündliche Hauptverhandlung gibt. Es wird in Fällen leichter Kriminalität angewendet.