Seit dem 17. März konnten wegen der Corona-Pandemie keine öffentlichen Gottesdienste mehr stattfinden. Dies ändert sich nun. In der Pfarreiengemeinschaft St. Franziskus am Steigerwald werden ab dem kommenden Wochenende (9. und 10. Mai) in den Pfarrkirchen von Gerolzhofen, Frankenwinheim, Oberschwarzach, Brünnstadt, Lülsfeld und Schallfeld wieder Gottesdienste stattfinden - allerdings unter strengen Vorsichtsmaßnahmen.
Im Bistum Würzburg wird es nach einer Entscheidung von Bischof Franz Jung zunächst keine Messen mit Eucharistiefeier geben. Es sind zunächst nur nichteucharistische Gottesdienstformen erlaubt: österliches Morgen- und Abendlob, Maiandacht, Pfingstnovene, Anbetungsstunden und pfingstliches Orgelbrausen. Ministranten wird es nicht geben.
Polemische Diskussionen
Er nehme die staatliche Empfehlung aus dem bayerischen Gesundheitsministerium ernst, sagte Bischof Jung am Donnerstag auf Anfrage der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) in Würzburg. Als Bischof sei er auch für die Gesundheit der Gläubigen verantwortlich. Der Beschluss, noch keine Eucharistiefeiern abzuhalten, werde in seinem Bistum "sehr kontrovers, emotional und auch polemisch" diskutiert, räumte Jung ein. Das sei aber angesichts der Bedeutung der Eucharistie für das kirchliche Leben nicht verwunderlich. Jedoch hätten ihm viele Pfarrer in Gesprächen auch Erleichterung signalisiert, dass sie nun Dinge nicht umsetzen müssten, die sie nicht mittragen könnten.
"Ich will nicht, dass es aufgrund des Vorpreschens der Kirchen zu einer zweiten Ansteckungswelle kommt", sagte der Bischof der KNA. Deshalb habe er sich bei der beschränkten Wiederaufnahme öffentlicher Gottesdienste für eine "gestufte Rückkehr" entschieden. Im Bistum Würzburg wird es vorerst nur Wortgottesdienste ohne Kommunionausteilung geben. Jung sagte, alleine die Auflagen dafür seien schon "enorm". Zudem gehe es ihm um "die Integrität der liturgischen Feier", die durch die Auflagen Schaden nehmen könne, etwa von der Verwendung von Einweghandschuhen bis zum Unterbleiben des Friedensgrußes.
Festlegung der Plätze
Pfarrer Stefan Mai hat für die Pfarreiengemeinschaft St. Franzikus nun folgende Regeln umgesetzt: In den Kirchenbänken müssen die Gottesdienstbesucher einen Abstand von mindestens zwei Metern einhalten. Hieraus ergibt sich die Anzahl der maximal belegbaren Sitzplätze. Zur Zeit werden in den Pfarrkirchen die Plätze für die Gottesdienstbesucher farblich markiert. An jedem Platz darf nur eine Person sitzen. Familienmitglieder mit gemeinsamer Wohnung sind zum Einhalten der Abstandsregel allerdings nicht verpflichtet.
Mitglieder der verschiedenen Pfarrgemeinderäte haben sich bereit erklärt, vor den Gottesdiensten als Ordner zu fungieren und die Plätze anzuweisen. Dadurch soll sichergestellt werden, dass der Mindestabstand von zwei Metern eingehalten wird. Dazu passend der Hinweis: Das Beharren auf alten „Stammplätzen“ ist unzulässig.
Hygienevorschriften
An der Eingangstür der Kirche ist ein Abstand von mindestens zwei Metern beim Anstehen einzuhalten. Die Eingangstür des Gotteshauses ist ständig geöffnet, damit niemand beim Eintreten die Türgriffe anfassen muss.
Zum Schutz der Gläubigen dürfen Personen am Gottesdienst nicht teilnehmen, wenn sie unspezifische Allgemeinsymptome, Fieber oder Atemwegsprobleme haben, infiziert oder unter Quarantäne gestellt sind oder in den letzten vierzehn Tagen Kontakt zu einem an Covid-19 Erkrankten gehabt haben. Während des Gottesdienstes müssen die Besucherinnen und Besucher eine Mund-Nase- Bedeckung zu tragen.
Lieder nicht singen, sondern summen
Das gemeinsame Singen birgt natürlich ein besonderes Risiko der Tröpfcheninfektion in sich. Deshalb wird zwar die Orgel spielen, allerdings soll nicht gesungen werden. Pfarrer Stefan Mai möchte ein Experiment wagen: Die Lieder sollen gemeinsam gesummt werden.
Nach dem Ende des Gottesdienstes verlassen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer die Kirche Reihe für Reihe geordnet unter Einhaltung der Abstandsregeln bei den vorher festgelegten Ausgangstüren, die während des Verlassens der Kirche geöffnet bleiben, damit niemand beim Verlassen der Kirche einen Türgriff anfassen muss. Vor der Kirche dürfen keine Ansammlungen gebildet werden und die Abstandsregeln sind einzuhalten.
Gottesdienste in Zeiten von CoronaFolgende Gottesdienste finden in der Pfarreiengemeinschaft St. Franziskus in der Zeit vom 9. bis 16. Mai statt:Gerolzhofen: Samstag, 9. Mai, 18 Uhr, österliches Abendlob; Sonntag, 10. Mai, 10 Uhr, feierliche Maiandacht; Freitag, 15. Mai, 19 Uhr, Maiandacht; Samstag, 16. Mai, 18 Uhr, Ewige Anbetung.Oberschwarzach: Sonntag, 10. Mai, 10 Uhr, Ewige Anbetung; Donnerstag, 14. Mai, 19 Uhr, feierliche Maiandacht.Frankenwinheim: Sonntag, 10. Mai, 10 Uhr, österliches Morgenlob.Brünnstadt: Sonntag, 10. Mai, 10 Uhr, österliches Morgenlob.Schallfeld: Sonntag, 10. Mai, 10 Uhr, Wort-Gottes-Feier; Mittwoch, 13. Mai, 19 Uhr Ewige Anbetung.Lülsfeld: Samstag, 9. Mai, 18 Uhr, österliches Abendlob; Montag, 11. Mai, 19 Uhr, Ewige Anbetung; Freitag, 15. Mai, 19 Uhr Maiandacht.Eine Übersicht über alle weiteren Gottesdienste im Mai gibt es in den Sonderausgaben der Gottesdienstordnungen.Quelle: PG St. Franziskus