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Schweinfurt: Die Zahl der Rückführungen von Geflüchteten steigt

Schweinfurt

Die Zahl der Rückführungen von Geflüchteten steigt

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    Die Zentrale Ausländerbehörde ist eine der mitarbeiterstärksten Arbeitsbereiche der Regierung von Unterfranken. 2015 mit elf Beschäftigten gestartet, sind heute hier 72 Personen beschäftigt.
    Die Zentrale Ausländerbehörde ist eine der mitarbeiterstärksten Arbeitsbereiche der Regierung von Unterfranken. 2015 mit elf Beschäftigten gestartet, sind heute hier 72 Personen beschäftigt. Foto: Anand Anders

    Die roten Lampen sind alle aus. Wenn sie aufleuchten, wird Hilfe benötigt. Doch "eigentlich gehen sie nie an", sagt Benjamin Kraus, der Leiter der Zentralen Ausländerbehörde in der Ankereinrichtung in Schweinfurt. Die roten Lampen sind an allen Büros mit Publikumsverkehr angebracht, damit die Regierungsmitarbeiter schnell Alarm schlagen können, wenn Situationen eskalieren sollten. Polizei und Sicherheitsdienst befinden sich auf der gleichen Etage und können schnell zur Stelle sein. "In der Regel", sagt Kraus, "haben wir hier aber einen sehr sachlichen, menschlichen Umgang."

    Die Zentrale Ausländerbehörde (ZAB) Unterfranken wurde 2015 aus dem Boden gestampft, als die Flüchtlingsströme Deutschland überrollten. Vorher war der Regierungsbezirk Unterfranken an die Zentrale Rückführungsstelle (ZRS) Mittelfranken angeschlossen. Als die Flüchtlingsmassen über die Grenze kamen und auf die Regierungsbezirke verteilt wurden, reichte das nicht mehr aus. In der ehemaligen Ledward-Kaserne der Amerikaner in Schweinfurt entstand eine Erstaufnahmeeinrichtung, das heutige Ankerzentrum, in der die neue Behörde installiert wurde.

    Mit elf Kolleginnen und Kollegen nahm die Ausländerbehörde am 1. Juli 2015 ihren Dienst auf. Heute sind 72 Personen bei der ZAB beschäftigt, 65 am Hauptsitz in Schweinfurt und sieben in der Außenstelle Würzburg. Die Behörde ist so schnell und stark gewachsen, dass sie den bevorstehenden Umzug der Ankereinrichtung im Mai in die größeren Conn Barracks vor den Toren der Stadt erst einmal nicht mitmachen kann, weil die vorgesehenen Räumlichkeiten im Verwaltungstrakt jetzt schon zu klein sind. Nun muss ein anderer Gebäudekomplex hergerichtet werden, der Umzug der ZAB wird auf 2020 verschoben.  

    5000 Geflüchtete werden in ganz Unterfranken betreut

    "Das ist einer der mitarbeiterstärksten Arbeitsbereiche der Regierung", verweist der Pressesprecher der Regierung von Unterfranken, Johannes Hardenacke, auf die breite Fülle an Aufgaben. Denn die ZAB bearbeitet nicht nur die "ausländerrechtlichen Angelegenheiten" der knapp 1000 Menschen in der Schweinfurter Ankereinrichtung (AE). Sie ist für alle Ausländer zuständig, die Asyl suchen und sich in Unterfranken aufhalten. Zusammen mit den Geflüchteten in der AE sind das insgesamt 5000 Menschen aus den verschiedensten Herkunftsländern. Sie befinden sich entweder im laufenden Asylverfahren - oder ihr Asylantrag ist bereits negativ beschieden worden. Die ZAB muss sich dann um die Rückführung kümmern. 

    "Wir bekommen keine Dankesschreiben."

    Benjamin Kraus, Leiter der Zentralen Ausländerbehörde

    Benjamin Kraus, der Leiter der Zentralen Ausländerbehörde in der Ankereinrichtung in Schweinfurt, vor einer Weltkarte, auf der die Herkunftsländer der betreuten Flüchtlinge rot markiert sind.
    Benjamin Kraus, der Leiter der Zentralen Ausländerbehörde in der Ankereinrichtung in Schweinfurt, vor einer Weltkarte, auf der die Herkunftsländer der betreuten Flüchtlinge rot markiert sind. Foto: Anand Anders

    Das Aufgabengebiet zeigt schon, dass sich so eine Behörde nicht besonders beliebt machen kann. "Wir bekommen keine Dankesschreiben", meint ZAB-Leiter Benjamin Kraus. "Dabei sind wir nur die Vollzugsbehörde", stellt Regierungssprecher Hardenacke klar. Die Entscheidung über ein Bleiberecht trifft allein das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf). „Nur in Ausnahmefällen“, so Kraus, könne die ZAB trotz negativer Bamf-Entscheidung von einer Abschiebung absehen, beispielsweise, wenn sich abgelehnte jugendliche Asylbewerber besonders gut integriert haben. "Doch dem geht ein langwieriges Verfahren voraus.“

    Die Geschäftstelle im Zimmer 1 ist erste Anlaufstelle für Flüchtlinge.
    Die Geschäftstelle im Zimmer 1 ist erste Anlaufstelle für Flüchtlinge. Foto: Anand Anders

    Erste Anlaufstation für einen Flüchtling in der ZAB ist Zimmer 1, die Geschäftsstelle. Hier werden die persönlichen Daten aufgenommen und im Zentralen Ausländerregister hinterlegt. Hier erfolgt auch eine erste Einschätzung, ob beispielsweise die Herkunftsangaben plausibel erscheinen.

    Die ZAB-Mitarbeiter sprechen bis zu 15 Sprachen, nicht nur Deutsch, Englisch oder Französisch, sondern auch Arabisch, Russisch, Paschtunisch oder gar Urdu. "Wir haben Mitarbeiter unter anderem aus Tunesien, Marokko und den GUS-Staaten", erklärt ZAB-Leiter Kraus. Sie seien gezielt aufgrund ihrer Sprachkenntnisse ausgesucht und als Verwaltungsbedienstete bei der Regierung angestellt worden. Bei der Vielzahl an Flüchtlingen verschiedenster Nationalitäten sei das eine große Erleichterung. Für das Jahr 2018 hat ZAB-Leiter Kraus mal nachgezählt, dass über 18 000 "Besuchskontakte" bei der ZAB zusammenkamen.

    Manche Flüchtlinge kommen mit einem Ausweis vom Fotoshop

    Läuft alles glatt, hat also ein Flüchtling gültige Papiere, ist auskunftsbereit und kooperativ, ist der Behörden-Marathon schnell erledigt. Er muss dann nur den Ausgang seines Asylverfahrens abwarten. Es gibt aber auch das andere Extrem: keine Papiere, keine Kooperation. Dann müssen die ZAB-Mitarbeiter die Identität klären. Und das kann dauern. Weder die Musterknaben, noch die Verweigerer seien die Masse, "der Großteil liegt dazwischen", sagt Kraus. Manche Flüchtlinge haben überhaupt keine Dokumente. Andere zeigen abgelaufene Ausweise, manche können von der Geburtsurkunde bis zum Reisepass alles vorweisen. Und wieder andere kommen mit einem Ausweis vom Fotoshop an. "Da ist alles dabei." 

    Mehrsprachig hängen wichtige Informationen für Asylbewerber in der Zentrale Ausländerbehörde aus.
    Mehrsprachig hängen wichtige Informationen für Asylbewerber in der Zentrale Ausländerbehörde aus. Foto: Anand Anders

    Jeder in der ZAB registrierte Flüchtling erhält als erstes offizielles Dokument eine Aufenthaltsgestattung. Diese ist drei Monate gültig und kann je nach Dauer des Asylverfahrens immer wieder verlängert werden. Inzwischen müssen Asylbewerber nicht mehr ganz so lange auf die Bearbeitung ihrer Anträge warten. Im Schnitt dauern die Verfahren aktuell ein halbes Jahr, wie das Innenministerium kürzlich auf eine Anfrage der Linksfraktion mitteilte. "Viele würden in dieser Zeit gerne arbeiten", weiß Kraus. Doch in den ersten drei Monaten besteht ein gesetzliches Beschäftigungsverbot und gilt danach solange, wie Flüchtlinge in der Ankereinrichtung leben. Die ZAB kann allerdings, sofern kein gesetzliches Beschäftigungsverbot greift, eine Arbeitserlaubnis ausstellen. Je besser ein Asylbewerber schon integriert ist, desto höher sind hierfür die Chancen. "Wir prüfen jeden einzelnen Fall", versichert Kraus. 

    ZAB-Leiter Benjamin Kraus (rechts) und Regierungssprecher Johannes Hardenacke am Eingang der Zentralen Ausländerbehörde.
    ZAB-Leiter Benjamin Kraus (rechts) und Regierungssprecher Johannes Hardenacke am Eingang der Zentralen Ausländerbehörde. Foto: Anand Anders

    Zwei Gruppen von Flüchtlingen haben keine Chance, eine Arbeitserlaubnis zu bekommen: Straftäter und Dublin-Fälle. Erstere werden in ihr Heimatland zurückgeführt, Dublin-Fälle in das Land ihrer Erstregistrierung. Beides ist nicht immer ganz einfach, vor allem wenn die Betroffenen ihre Mitwirkung verweigern oder es keine Rückkehrervereinbarungen mit den Heimatländern gibt. "Wir versuchen immer, die Leute freiwillig zur Ausreise zu bringen", sagt Kraus. Sie erhalten dann eine Rückkehrerberatung und gegebenenfalls eine Anschubfinanzierung für einen Neustart in ihrem Heimatland.

    Acht Mitarbeiter stellt die ZAB für solche Beratungsgespräche ab. "Die Resonanz ist gut", weiß Kraus. 2018 hätten nach einer solchen Rückkehrerberatung 426 ausreisepflichtige Flüchtlinge freiwillig das Land verlassen, 182 mussten abgeschoben werden. 2016 wurden 113 Rückführungen durchgeführt, 2017 waren es 132. Bis Mitte April dieses Jahres hat die ZAB bereits für 92 Asylbewerber die Rückführung organisiert. "Wir sind verpflichtet, die Ausreise zu vollziehen", stellt Regierungssprecher Hardenacke klar. Der Öffentlichkeit sei das mitunter schwer verständlich zu machen. Immer öfter müsse sich die Regierung für die Abschiebungen rechtfertigen.

    Auch wenn die Zahl der neu ankommenden Asylbewerber im Vergleich zu den besonders zugangsstarken Jahren 2015 und 2016 abgenommen hat, "sind wir gut beschäftigt", meint ZAB-Leiter Kraus. Zudem gelte es, die Vorgänge und Verfahrensweisen in der noch jungen ZAB zu verfestigen und weitere Erfahrungen zu sammeln.

    Anker-Einrichtung Am 1. Juli 2015 ist die Anker-Einrichtung für Asylbewerber in Unterfranken in den Ledward-Barracks in Betrieb gegangen.Nachdem die Stadt Schweinfurt fast vier Jahre lang diese Erstaufnahmeeinrichtung beherbergt hat, wird sie nun Mitte Mai in die ehemaligen Conn-Barracks bei Geldersheim verlagert. Umziehen werden die rund 800 Bewohner, die Unterkunftsverwaltung, alle angeschlossenen Ämter und sozialen Dienste wie Kinderbetreuung, ärztliche Versorgung, Kleiderkammer, Flüchtlings-und Integrationsberatung. Die Zentrale Ausländerbehörde und das Bundesamt für Migration für Flüchtlinge werden ab Mitte 2020 umgesiedelt. Bevor der Umzug startet, lädt die Regierung von Unterfranken interessierte Bürger an diesem Mittwoch, 8. Mai, um 17 Uhr zu einem Informationsnachmittag ein. Treffpunkt ist am Eingang der Anker-Einrichtung auf dem Gelände der ehemaligen Conn Barracks. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Regierung von Unterfranken werden über die Anker-Einrichtung informieren. Es besteht auch die Möglichkeit, einige Gebäude und Räumlichkeiten zu besichtigen.

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