In einem meist abgedunkelten und mit Hindernissen ausgestatteten Raum versuchen sich Spieler gegenseitig mit Lichtstrahlen, abgegeben aus waffenähnlichen Geräten, zu treffen. Die Rede ist von Lasertag. Die Frage, wann man alt genug für das Spiel ist, das Kritiker als einen simulierten Nahkampf mit militaristischen Elementen betrachten, beschäftigte die Gerichte schon häufiger. Die jüngste Entscheidung dazu fällte am Donnerstag das Verwaltungsgericht Würzburg. Und die dürfte der "Kart & Event GmbH", der Betreiberin der Lasertag-Anlage in Oberwerrn (Lkr. Schweinfurt), nicht gefallen. In ihrem "derzeitigen Zustand", so der Vorsitzende Richter, sei die Anlage "eine Gefahr für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren".
Betreiber befürchtet Umsatzeinbuße
In der Anlage mit dem Namen "Laser Planet" durften schon Kinder ab zwölf Jahren an den Spielen teilnehmen. Nach zwei Inspektionen der Lasertag-Arena erließ das Landratsamt Schweinfurt im Januar 2017 allerdings einen Bescheid, in dem Personen unter 16 Jahren der Zutritt zu der Anlage verboten wurde. Von ihr gehe "eine Gefährdung für das körperliche, geistige oder seelische Wohl" für jüngere Menschen aus, so die in der Behörde in ihrer Begründung. Gegen den Bescheid klagte wiederum die "Kart & Event GmbH". In einer ersten Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht im Juli 2018 bestritten die Betreiber eine Gefährdung für unter 16-Jährige. Zudem gab deren Anwalt an, der Ausschluss dieser Altersgruppe bedeute eine geschätzte Umsatzeinbuße von 30 Prozent. "Laser Planet" sei dann kaum mehr wirtschaftlich machbar, das Verbot unverhältnismäßig.
Das Gericht beauftragte daraufhin den Sachverständigen Dr. Florian Rehbein vom Kriminologischen Forschungsinstitut Niedersachsen mit einem Gutachten. Der Diplom-Psychologe hatte bereits in der Verhandlung um die Lasertag-Arena in der Würzburger Posthalle eine Rolle gespielt, die daraufhin erst ab 16 Jahren freigegeben wurde.
Gutachter spielte selbst mit
Siebeneinhalb Stunden verbrachte der Experte Ende Oktober 2018 in der Anlage in Oberwerrn. Ließ sich die Ausrüstung und die insgesamt zehn Spielmodi erklären, beobachtete die Spiele und nahm auch selbst daran teil. Ausführlich berichtete er in der Gerichtsverhandlung von seinen Eindrücken. Sein Fazit: Alle zehn Spielformen seien dazu "geeignet, langfristig zu einer aggressiveren Persönlichkeit beizutragen". Das "simulierte Beschießen anderer Personen" mit "waffenähnlichen Objekten", sei ein "relevanter Bestandteil in allen Spielformen".
Er empfahl vier Spielmodi ab 16 freizugeben, die sechs weiteren ab 14 – jedoch nur, wenn die Betreiber zusätzliche Auflagen erfüllten. Dazu zählte Rehbein unter anderem eine "kontinuierliche Spielaufsicht durch Personal in der Arena" oder eine flächendeckende Kameraüberwachung, eine Überarbeitung der Internetseite der Anlage, eine Verbesserung der "rudimentären Instruktionen" vor den Spielen und eine Abänderung von teils militärischen Begrifflichkeiten. So spreche man zwar – wie in anderen Lasertag-Analagen auch – zum Beispiel nicht vom "Abschießen", sondern vom "Markieren" anderer. Gleichzeitig könnten Spieler aber verschiedene Level erreichen und so etwa vom "Rekruten" zum "Hauptmann" aufsteigen.
In Haßfurt darf teilweise schon ab zwölf gespielt werden
Einen Kompromissvorschlag des Anwalts der "Kart & Event GmbH", bis zu einem festzusetzenden Zeitpunkt nachbessern zu können, lehnten die Vertreter des Landratsamtes ab. Man sei allerdings bereit, den Bescheid anzupassen, wenn Auflagen erfüllt sind. Der Vorsitzende Richter erinnerte an einen ähnlich gelagerten Fall, bei dem in einer Lasertag-Anlage in Haßfurt einige Spielmodi schon für Zwölfjährige freigegeben wurden, andere erst für Jugendliche ab 14, manche auch erst für Personen ab 16. Auch in diesem Fall war Rehbein der Gutachter. Damals habe er im Vorfeld der Entscheidung ein "Bemühen der Betreiber gespürt", nachzubessern, so der Richter. Das sei hier weniger der Fall, obwohl Nachbessern "kein Hexenwerk" gewesen wäre.