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Michelau: Kommunalwahl: Grünes Licht nun auch in Michelau

Michelau

Kommunalwahl: Grünes Licht nun auch in Michelau

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    In Michelau sind nun alle Nominierungen für die Gemeinderats- und Bürgermeisterwahl ordnungsgemäß über die Bühne gegangen.
    In Michelau sind nun alle Nominierungen für die Gemeinderats- und Bürgermeisterwahl ordnungsgemäß über die Bühne gegangen. Foto: Symbolbild Philipp Schröders

    Ende gut, alles gut. Die erneuten Nominierungen der Gemeinderatslisten der drei örtlichen Wählergemeinschaften aus Michelau, Hundelshausen und Prüßberg sowie das Aufstellen der zwei Bürgermeisterkandidaten Michael Wolf und Manuel Mannichl sind Anfang dieser Woche reibungslos über die Bühne gegangen. Die schriftlich festgehaltenen Vorschläge sind auch fristgerecht bis Donnerstag, 30. Januar, 18 Uhr, eingegangen. Dies bestätigte auf Anfrage Johannes Lang, der geschäftsführende Beamte der Verwaltungsgemeinschaft Gerolzhofen. Die Nominierungsversammlungen mussten wiederholt werden, weil – wie berichtet – Ladungsfehler vorlagen.

    Da es sich bei den erneuten Nominierungen um keine bloße Heilung der Wahlvorschläge handelte, sondern gänzlich neue Vorschläge aufgestellt wurden, die jeweils die alten komplett ersetzten, hatte es bei den drei Versammlungen auch die Möglichkeit gegeben, die Kandidaten nochmals zu ändern oder deren Reihung auf der Vorschlagsliste zu ändern. Dies ist in Michelau und Hundelshausen aber nicht geschehen, teilt Lang mit. Die neuen Vorschlagslisten seien identisch mit den alten, ungültigen Vorschlägen. Lediglich in Prüßberg gab es laut Johannes Lang eine kleine Änderung: Eine Person verzichtete dort jetzt auf die Kandidatur, dafür rückte der Ersatzkandidat nach und vervollständigte wieder das zwölfköpfige Feld der Bewerber. 

    Bei den ersten Ladungen zu den Nominierungsversammlungen hatte man vergessen, auch die Männer und Frauen einzuladen, die in Michelau nur ihren Zweitwohnsitz haben. Dieser Personenkreis darf am 15. März zwar nicht in Michelau zur Wahl gehen, sondern muss dies am Hauptwohnsitz tun. Was viele aber nicht wussten: Die Personen mit Zweitwohnsitz in Michelau dürfen dort durchaus als Kandidaten antreten, haben also das passive Wahlrecht. Und obwohl sie auch bei den Nominierungsversammlungen kein aktives Stimmrecht hatten, hätte man sie als mögliche Kandidaten trotzdem einladen müssen.

    Weil dies nicht geschah, lag ein schwerer Ladungsfehler vor, der nur durch eine komplette Wiederholung aller Nominierungen aus der Welt zu schaffen war. Zusätzlich gab es dann noch Irritationen, weil auf Anfrage dieser Redaktion das Landratsamt Schweinfurt eine unzutreffende Frist veröffentlichte, bis zu der die neuen Nominierungen hätten abgeschlossen sein müssen. Johannes Lang von der VG Gerolzhofen bemerkte dies allerdings noch rechtzeitig und die Wahlverantwortlichen vor Ort in Michelau konnten die Wiederholungs-Nominierungen zeitlich so ansetzen, dass dem Gesetz genüge getan war. 

    Jetzt scheint aber alles in Ordnung zu sein.

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