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Kreis Schweinfurt: Lagerung von Asbestplatten: Staatsanwalt sieht keine Hinweise auf Straftaten an der Rothmühle

Kreis Schweinfurt

Lagerung von Asbestplatten: Staatsanwalt sieht keine Hinweise auf Straftaten an der Rothmühle

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    Asbest war als Baustoff lange beliebt, an vielen älteren "Bauwerken" finden sich immer noch häufig solche Wellfaserplatten, bei deren Abbau, Lagerung und Entsorgung äußerste Sorgfalt gefragt ist.
    Asbest war als Baustoff lange beliebt, an vielen älteren "Bauwerken" finden sich immer noch häufig solche Wellfaserplatten, bei deren Abbau, Lagerung und Entsorgung äußerste Sorgfalt gefragt ist. Foto: Florian Schuh

    Anfang Februar dieses Jahres stand ein Bauunternehmer in Schweinfurt vor dem Strafrichter. Der Vorwurf: "unerlaubter Umgang mit Abfällen". Ohne Schutzkleidung, schützende Maßnahmen und Sachkundenachweis, so die Begründung im Strafbefehl, soll er gemeinsam mit anderen die asbesthaltige Dacheindeckung einer ehemaligen Tankstelle im Landkreis abgebaut haben.

    Für Abbau und Abtransport solcher asbesthaltigen Altlasten, wie sie etwa in alten Wellfaserzementplatten zu finden sind, gelten strenge Vorschriften, wenn dies gewerblich geschieht. Geschieht dies privat, sind die Vorschriften weit weniger streng. Als "Grenzfall zwischen Privat und Gewerbe", wurde das Verfahren seinerzeit eingestellt.

    Damit war dieses Verfahren für den Mann vom Tisch, ein juristisches Nachspiel zog es dennoch nach sich. Der Verteidiger des Mannes hatte nämlich dem Strafrichter Fotos vorgelegt, auf denen zu sehen sein soll, dass asbesthaltige Abfälle auf dem Gelände des Abfallwirtschaftszentrums Rothmühle nicht sachgemäß gelagert würden.

    Die vorgelegten Bilder wurden an die Staatsanwaltschaft zur weiteren Ermittlung des Sachverhaltes weitergeleitet. Nun teilt Leitender Oberstaatsanwalt Axel Weihprecht mit, dass das Ermittlungsverfahren eingestellt wurde. Im Verlauf der Ermittlungen hätten sich keine Anhaltspunkte für Straftaten im Umgang mit asbesthaltigen Materialien ergeben, ob es dabei zu Ordnungswidrigkeiten gekommen ist, bleibt abzuwarten.

    Wörtlich schreibt Weihprecht: „Die Staatsanwaltschaft Schweinfurt hat von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens wegen angeblich unsachgemäßer Behandlung von Asbestabfällen im Abfallwirtschaftszentrum Rothmühle abgesehen, da die Vorermittlungen keine Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Straftat ergeben haben. Das Abfallwirtschaftszentrum Rothmühle ist eine genehmigte Abfallentsorgungsanlage und daher zur Lagerung der Asbestabfälle befugt. Straftaten beim Umgang mit diesen Abfällen waren nicht festzustellen. Ob dabei Ordnungswidrigkeiten verwirklicht wurden, wird die zuständige Verwaltungsbehörde prüfen, an die das Verfahren abgegeben wurde“.

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