Die Würfel sind am Sonntag, 28. April, gefallen: 1117 (53,7 Prozent) der Bürgerinnen und Bürger von Gerolzhofen stimmten beim Bürgerentscheid in Gerolzhofen gegen das Baugebiet „Nützelbach II“, 964 (46,3 Prozent) dafür. Das ist zunächst eine eindeutige Ablehnung des Baugebiets.
Als Knackpunkt, dass diese 1117 Stimmen am Ende des Abstimmungstages aber nicht reichten, ist das obendrein verlangte sogenannte Quorum. Demnach hätten 20 Prozent der zum Abstimmungstag im Wählerverzeichnis geführten Wahlberechtigten gegen das Baugebiet stimmen müssen, erst dann wäre das Ergebnis auf die Dauer eines Jahres rechtlich bindend für den Stadtrat geworden. Letztlich haben nur drei Stimmen gefehlt, um das Quorum zu erreichen.
Der Bürgerentscheid ist also an dieser zusätzlichen Hürde gescheitert. Deshalb ist auch die Rede vom Erfolgs- und Zustimmungsquorum. Im Klartext: Es reicht nicht aus, wenn man die Mehrheit der abgegebenen Stimmen erhält – und mag sie noch so groß oder auch wie in Gerolzhofen relativ deutlich sein.
Was das Quorum bewirken soll
Ein Quorum soll gewährleisten, dass sich bei einer geringen Beteiligung an einer Wahl oder Abstimmung keine „unrepräsentativen“, also zufälligen Mehrheiten durch eine Minderheit der Wahlberechtigten bilden. Der große Unterschied ist dabei, dass dementsprechend beim Quorum eben nicht die absolute einfache Mehrheit der Stimmen genügt, sondern bei Gemeinden bis zu einer Größenordnung von bis zu 50000 Einwohnern in Bayern die besagten 20 Prozent der Abstimmungsberechtigten mit Ja gestimmt haben müssen. Das bedeutet, dass jede nicht abgegebene Stimme solange den Gegnern des Bürgerentscheids zugeschlagen wird, wie das Quorum nicht erreicht ist. Enthaltungen werden in dem Fall quasi als Ablehnung, sprich Nein, gewertet.
Das Wählerverzeichnis wird übrigens kontinuierlich fortgeführt, indem etwa Todesfälle berücksichtigt werden. So lag die Zahl der Wahlberechtigten in Gerolzhofen am 25. April noch bei 5603 Wahlberechtigten. Am Wahltag selbst waren noch 5602 Wahlberechtigte geführt worden.
Der Unterschied zur absoluten Mehrheit
Wer in Erinnerung etwa an frühere Stichwahlen ums Bürgermeisteramt, als es wie 1988 zwischen Hartmut Bräuer und Franz Stephan um 60 Stimmen oder 2006 zwischen Irmgard Krammer und Wolfgang Mößlein um ganze 16 Stimmen gegangen ist, der Meinung ist, dass das Quorum erfüllt worden wäre, wenn zwei der Abstimmenden ihr Kreuz anstatt bei Nein bei Ja gemacht hätten, liegt einem Trugschluss und Rechenfehler auf. Auch wenn das Ergebnis am Sonntag in Gerolzhofen statt „1117 Ja zu 964 Nein“ demzufolge „1119 Ja zu 962 Nein" gelautet hätte, wäre der Bürgerentscheid immer noch am nötigen Quorum von 1120 gültigen Ja-Stimmen gescheitert, dann wegen einer einzigen Stimme. Nochmals: Nur drei Ja-Stimmen mehr hätten am Sonntag die Ungültigkeit verhindert.
Mit einem Bürgerbegehren können die Gemeinde- oder Kreisbürger in Bayern einen Bürgerentscheid über Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises der Gemeinde oder des Landkreises beantragen. Gegenstand ist dabei eine mit Ja oder Nein zu beantwortende Fragestellung. Zu verdanken haben die Wählerinnen und Wähler im Freistaat diese seit 1995 zur Verfügung stehenden Instrumente der direkten Demokratie dem auch im Volksentscheid erfolgreichen damaligen Volksbegehren „Mehr Demokratie in Bayern: Bürgerentscheide in Gemeinden und Kreisen“.
Was bei Stimmengleichheit passiert
Unabhängigkeit von der Quorums-Hürde, gilt eine Frage bei Stimmengleichheit beim Bürgerentscheid übrigens als mit „Nein“ beantwortet.
