Am Montagnachmittag ist es in einem Indoor-Spielplatz für Kinder in Gerolzhofen (Lkr. Schweinfurt) zu einem folgenschweren Unfall gekommen. Nach derzeitigem Stand der Ermittlungen waren gegen 14 Uhr mehrere Jugendliche auf eine Hüpfburg gesprungen. Die Folge: Ein vierjähriger Junge wurde aus der Hüpfburg über eine Absperrung katapultiert. Das Kleinkind stürzte aus mehreren Metern Höhe auf den Boden und zog sich dadurch schwerste Kopfverletzungen zu. Der Zustand des Kindes sei weiterhin kritisch, wie die Polizei auf Nachfrage am Dienstagmittag mitteilte.
Hüpfburg war erst nicht gesperrt
Der Betreiberin des Indoor-Spielplatzes in der Dr.-Georg-Schäfer-Straße möchte sich nicht zu dem Unfall äußern. Es sei ihr aus emotionalen Gründen nicht möglich, etwas zu dem Vorfall zu sagen. Der Betrieb ging am Dienstag jedenfalls ganz normal weiter. Gegen Vormittag waren noch etliche Kinder zu beobachten, wie sie auf dem Spielgerät herumtobten. Mittlerweile ist die betroffene Hüpfburg laut Polizei aber sichergestellt worden. Im Internet gibt es vorwiegend Genesungswünsche für das betroffene Kind, aber auch die Frage, ob die Eltern ihrer Aufsichtspflicht genügend nachgekommen sind und ob eine Hüpfburg nicht besser gegen solche Stürze abgesichert sein sollte.
Ähnliche Vorfälle
2014 kam es zu einem ähnlichen Vorfall am gleichen Ort. Damals ließen sich erwachsene Männer in die Hüpfburg fallen. Die Wirkung des Aufpralls war so stark, dass ein gerade hochkletterndes Mädchen heruntergeschleudert wurde und es ungeschützt auf dem Hallenboden aufschlug. 2017 passierte ein ähnlicher Unfall in Marktheidenfeld (Lkr. Main-Spessart), bei dem ein Junge schwer verletzt wurde.
Angaben über die Betriebserlaubnis, den Zustand und einer Aufsicht an der Hüpfburg könne die Polizei noch nicht machen. All das sei Gegenstand der laufenden Ermittlung. Anders als bei öffentlichen Spielplätzen, die zumeist von Kommunen betrieben werden, mache der Gesetzgeber bei Indoor-Spielplätzen keine verbindlichen Vorschriften, was die Überprüfung der Sicherheitsstandards angeht, erklärt Matthias Lompa, Experte für Hallenspielplätze von TÜV Rheinland.
Betrieb war TÜV-geprüft
Ob private Betreiber ihre Anlagen von unabhängigen Prüfern kontrollieren lassen, stehe ihnen frei. Auf der Website des Indoor-Spielplatzes in Gerolzhofen ist jedoch vermerkt, dass er vom TÜV-Hessen geprüft und abgenommen sei. Unter der Passage steht dort außerdem zu lesen: „Wir führen keine Aufsicht und übernehmen keine Haftung“.
Eine Aufsicht an der Hüpfburg sei aber sehr wichtig. „Denn nur so können schlimme Unfälle verhindert werden“, meint Ulrike Lahr, Geschäftsführerin der Agentur Zepra Event GmbH in Würzburg, die auch Hüpfburgen und andere Großspielgeräte vermietet. So sollten Aufsichtspersonen darauf achten, dass nicht Kinder verschiedener Altersklassen gleichzeitig – womöglich noch wild – auf der Hüpfburg springen. „Ein Rat, den zum Beispiel viele Eltern meiner Meinung nach nicht beherzigen“, meint sie. Oft erlebe sie es, wie zwei- bis dreijährige Kinder von ihren Eltern zu springenden Zehnjährigen „dazugesteckt“ werden.
Verantwortungsvolle Aufsicht nötig
„Das ist einfach unverantwortlich“, sagt Lahr. Das Unternehmen vermiete deswegen auch Personal zur Aufsicht bei Hüpfburgen, um so etwas zu verhindern. Entscheidet sich der Mieter dagegen und stellt selbst die Aufsichtsperson, sei es aber fraglich, wie ernst er es damit hält. „Die Regeln sind den Mietern aber bekannt, da wir auf diese deutlich hinweisen“, so Lahr.