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Schweinfurt: Wie betrogene Diesel-Fahrer vielleicht doch Geld bekommen

Schweinfurt

Wie betrogene Diesel-Fahrer vielleicht doch Geld bekommen

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    Der Verbraucherzentrale-Bundesverband hat im November eine Musterfeststellungsklage gegen VW wegen Betruges mit Dieselfahrzeugen beim OLG Braunschweig eingereicht. Bisher haben sich 400 000 Personen ins Klageregister eingetragen. Weitere Einträge sind bis zum ersten Verhandlungstag möglich.
    Der Verbraucherzentrale-Bundesverband hat im November eine Musterfeststellungsklage gegen VW wegen Betruges mit Dieselfahrzeugen beim OLG Braunschweig eingereicht. Bisher haben sich 400 000 Personen ins Klageregister eingetragen. Weitere Einträge sind bis zum ersten Verhandlungstag möglich. Foto: Julian Stratenschulte

    Während die Diskussion um Dieselfahrverbote weiter geht, wird es nicht leicht für Hunderttausende geschädigte deutsche Besitzer von manipulierten VW-Dieselautos, welche die Abgaswerte nicht einhalten, eine Entschädigung für ihre Karossen zu bekommen. Was ist mein Auto noch wert? Kann ich klagen? Steht mir eine Entschädigung zu? Diese Fragen hat Klaus Müller, Vorstand der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), am Montagabend rund 70 interessierten Zuhörern bei einer Info-Veranstaltung der Grünen in Schweinfurt mit "Einblicken in die Welt der Sammelklagen" ausführlich erläutert.

    In den USA habe VW seit der Aufdeckung des Abgasbetruges bereits Strafgelder und Entschädigungen von rund 14 Milliarden Euro akzeptiert  – "das meiste davon für die VW-Besitzer". In Deutschland habe  der Konzern ebenfalls Strafzahlungen akzeptiert, doch der Anteil, den geschädigte Autofahrer bekommen hätten, "liegt bisher bei Null", so Müller. 

    Sammelklage: Musterfeststellungsklagen sind jetzt möglich

    Sammelklagen wie in den USA gebe es hier nicht. Ein "Impuls" aus dem VW-Abgas-Skandal sei aber, dass die "Musterfeststellungsklage" im November Gesetz wurde. Schon am Tag des Inkrafttretens habe der vzbv zusammen mit dem ADAC "eine  dicke, fette Klageschrift beim Oberlandesgericht Braunschweig eingereicht. Die erste Instanz  durften wir überspringen". Der Vorwurf laute, VW habe durch die Manipulation der Abgasanlage im Motortyp EA 189 – verbaut in Wagen der Marken VW, Audi, Seat und Skoda – "vorsätzlich und sittenwidrig die Kunden betrogen und geschädigt".    

    Zwei mögliche Szenarien sieht Müller: Im ersten gewinnt entweder VW oder die Verbraucherschützer. Wird ein Recht auf Schadensersatz gerichtlich anerkannt, müsse aber jeder einzelne in einem zweiten Verfahren durch eine Anwaltskanzlei durchsetzen, wie viel er bekommt. Dass um die Höhe des Schadensersatzes jeder selbst klagen müsse, sei "eine Schwäche der Musterfeststellungsklage". "Sicher ist, dass Sie gewinnen", verspricht Müller den Zuhörern. Es gehe nur um die Höhe des Schadensersatzes. Dies könne aber vier bis fünf Jahre dauern."

    Noch kann sich jeder ins Klägerregister eintragen

    Das zweite Szenario: VW macht den Klägern vzbv und ADAC ein Vergleichsangebot. "Wenn es gut und fair ist, müssten wir das wohl annehmen und bräuchten nicht vier, fünf Jahre warten, bis in letzter Instanz vom Bundesgerichtshof (BGH) entschieden ist", so Müller. Ende 2018 hätte Verjährung gedroht, die aber durch Klageeinreichung noch im November vermieden wurde. Bisher hätten sich knapp 400 000 Geschädigte ins Klageregister der Musterfeststellungsklage beim Bundesamt für Justiz eingeschrieben (www.bundesjustizamt.de). Es gebe 2,5 Millionen potenziell Betroffene. Wer sich dem noch anschließen will, könne dies noch bis zum ersten Tag der mündlichen Verhandlung tun. Der sei noch nicht bekannt. Müller rechnet damit im zweiten Quartal dieses Jahres. Das komplette Kostenrisiko liege für Diesel-Geschädigte, die sich ins Klageregister eintragen, beim vzbv.

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    Was aber, wenn ein abgasmanipuliertes Diesel-Auto des VW-Konzerns nun vom Erst-, Zweit- oder Drittbesitzer gehalten wird oder auf einen Erben übergegangen ist? Das spielt für das Klagerecht des aktuellen Besitzers keine Rolle, sagt Klaus Müller auf Fragen aus dem Publikum, auch nicht, ob schon ein Software-Update gemacht wurde. "Entscheidend ist alleine, ob Sie betrogen wurden." Ist der Wagen inzwischen verschrottet oder verkauft worden, sei auch das kein Klagehindernis. Beim Schadensersatz könne aber wohl der erzielte Verkaufspreis angerechnet werden.

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    Chance: Zu Geld kommen ohne Kostenrisiko

    Fazit des obersten Verbraucherschützers: "Die Musterfeststellungsklage ist nicht das Gelbe vom Ei, ich hätten mir ein einfacheres Verfahren gewünscht." Gleichwohl sei sie eine Chance für tausende Geschädigte, ohne Kostenrisiko überhaupt zu einem Schadensersatz zu kommen.

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