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Werneck: "Ziel ist Wiedereingliederung, nicht Bestrafung": Wie der Maßregelvollzug in der Forensik in Werneck abläuft

Werneck

"Ziel ist Wiedereingliederung, nicht Bestrafung": Wie der Maßregelvollzug in der Forensik in Werneck abläuft

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    Wer unter einer psychischen Erkrankung oder Sucht leidet und eine Straftat begeht, kann nach seiner Verurteilung im Maßregelvollzug untergebracht werden - etwa im psychiatrischen Krankenhaus.
    Wer unter einer psychischen Erkrankung oder Sucht leidet und eine Straftat begeht, kann nach seiner Verurteilung im Maßregelvollzug untergebracht werden - etwa im psychiatrischen Krankenhaus. Foto: Anand Anders (Archivbild)

    Wer eine Straftat begangen hat, aber vermindert schuldfähig oder schuldunfähig ist, kann je nach Schwere der Tat in ein psychiatrisches Krankenhaus eingewiesen werden. In der forensischen Psychiatrie findet dann der sogenannte Maßregelvollzug statt. Dr. Notker Zorn ist Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie und seit 2023 Oberarzt in der Forensik in Werneck (Lkr. Schweinfurt). Im Interview erklärt der 39-Jährige, welche Voraussetzungen für die Feststellung einer Schuldunfähigkeit erfüllt sein müssen, wie der Tagesablauf der Patienten aussieht und warum sie in der Forensik keine Strafe absitzen.

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