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Würzburg: Allerheiligen in Zeiten von Corona: Was ist am Feiertag zu beachten?

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Allerheiligen in Zeiten von Corona: Was ist am Feiertag zu beachten?

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    Viele Menschen besuchen an Allerheiligen die Gräber ihrer Verstorbenen. Das Archivfoto wurde auf dem  Hauptfriedhof in Würzburg aufgenommen.
    Viele Menschen besuchen an Allerheiligen die Gräber ihrer Verstorbenen. Das Archivfoto wurde auf dem  Hauptfriedhof in Würzburg aufgenommen. Foto: Daniel Peter

    An Allerheiligen und Allerseelen wird der Toten gedacht. Viele Menschen gehen auf die Friedhöfe und besuchen die Gräber ihrer Verstorbenen. An diesem Tag werden auch die Gräber gesegnet. Coronabedingt gibt es heuer Einschränkungen. Die Freisinger Bischofskonferenz rief in ihrer Erklärung nach ihrer Herbstvollversammlung dazu auf, für Gottesdienste im Freien und den Gräbergang alle technische Möglichkeiten voll auszuschöpfen. Ein Segensgebet des Pfarrers solle laut und vernehmlich zu hören sein und die Gläubigen sollen ermutigt werden, selbst mit Weihwasser die Gräber zu segnen. Wie lauten die Vorschläge im Bistum Würzburg? Wir haben nachgefragt, Sprecher Bernhard Schweßinger gibt Auskunft.

    Gibt es an Allerheiligen Beschränkungen für Friedhofsgänge und Gottesdienste? 

    Laut der jüngsten bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ist die wichtigste neue Regelung für die Kirchen: Für öffentliche Gottesdienste im Freien gibt es keine Höchstteilnehmerzahl mehr. Es gilt lediglich weiterhin, dass ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten ist zwischen Personen, die nicht zum gleichen oder höchstens einem weiteren Hausstand gehören oder die nicht Ehegatten, Lebenspartner, Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, Verwandte in gerader Linie oder Geschwister sind.

    Besteht eine Maskenpflicht?

    Eine Maske muss von allen Gottesdienstbesuchern getragen werden, solange sie sich nicht am Platz aufhalten. Damit sind Friedhofsgänge an Allerheiligen auch mit mehr als 200 Gläubigen vom staatlichen Recht her möglich, wenn die Abstandsregeln eingehalten werden können.

    Erwarten die Kirchen wegen der hohen Sieben-Tages-Inzidenz vor Allerheiligen Änderungen? 

    Die Staatsregierung hat zugesagt, dass die Aufhebung der Höchstteilnehmerzahl für Gottesdienste im Freien bis Jahresende bestehen bleiben soll.

    Gottesdienste im Freien sind somit auch in der Adventszeit möglich?

    Es gibt auch für alle anderen Gottesdienste im Freien damit keine Höchstteilnehmerzahl mehr. Das betrifft zum Beispiel Beerdigungen, Prozessionen, Wallfahrten, geistlich gestaltete Martinszüge und natürlich auch alle Gottesdienste in der Advents- und Weihnachtszeit, die im Freien stattfinden sollen.

    Wie sieht es auf kleinen Friedhöfen mit dem Mindestabstand aus?

    Auch wenn für  Friedhofsgänge an Allerheiligen die gleichen Regelungen wie für Gottesdienste im Freien allgemein gelten: Es wird auf kleineren Friedhöfen schwer, die 1,5 Meter Abstand zwischen den Familien an den Gräbern einzuhalten. Deshalb hat das Bistum schon vor einigen Wochen Anregungen in die Gemeinden gegeben, mit unterschiedlichen Formen und Angeboten die Menschen an diesem Tag besser zu verteilen. Etwa das Angebot der Gräbersegnung mehrfach über den Nachmittag zu verteilen; oder ein Totengedenken in der Kirche mit anschließendem individuellen Gang zum jeweiligen Grab und Gabe von Weihwasser. Darüber hinaus gibt es eine Vorlage für die private Feier zur Grabsegnung im Kreis der Familie.

    Wo findet sich diese Vorlage für private Feiern zur Grabsegnung – und welche Vorschläge gibt es?

    Die Vorlage kann auf der Internetseite des Bistums abgerufen werden: www.bistum-wuerzburg.de/service/coronavirus. Ebenso unter www.liturgie.bistum-wuerzburg.de. Das Liturgiereferat schlägt unter anderem vor, sich bereits zu Hause auf den Friedhofsgang vorzubereiten; etwa zusammen mit den Kindern Fotos, Erinnerungsgegenstände, Symbole von Verstorbenen aus der Familie zu betrachten und sich darüber zu unterhalten. Oder auf dem Weg zum Friedhof an Orte gehen, die für die Verstorbenen wichtig waren und dort ihre Geschichte erzählen. Das Liturgiereferat gibt dazu auch Anregungen für Gespräche und wie die Familie am Grab ihr privates Gedenken gestalten kann.

    Allerheiligen und Allerseelen Seit der Mitte des zweiten Jahrhunderts versammelten sich die Christen am jeweiligen Jahrestag des Todes an den Gräbern der Märtyrerinnen und Märtyrer. Die ersten allgemeineren Gedenkfeiern fanden innerhalb des Osterfestkreises der Kirche statt, um hervorzuheben, dass die Märtyrerinnen und Märtyrer am Leiden und Tod und an der Auferweckung Jesu Anteil haben. Papst Bonifatius IV. legte im Jahr 610 den Gedenktag auf den 13. Mai fest. Im Lauf der Geschichte der Kirche wurden nicht mehr nur Menschen verehrt, die aufgrund ihres Glaubens an Jesus Christus verfolgt und getötet wurden, sondern zunehmend auch solche, deren Leben durch ihren Glauben besonders geprägt war. So wurde das Gedenkfest Anfang des achten Jahrhunderts auf das Gedächtnis an alle Heiligen ausgeweitet. 835 dann legte es Papst Gregor IV. das "Fest aller Heiligen" auf den 1. November fest, den Tag, an dem es noch heute gefeiert wird. Einen Tag nach Allerheiligen, am 2. November, findet der Allerseelen-Tag statt. Er gilt zum Gedenken aller Toten und deren Seelen. Allerseelen wurde im Jahr 998 von Abt Odilo von Cluny ausgerufen. Zunächst galt es nur für die Toten der ihm unterstellten Klöster, später wurde es dann aber auf die ganze Kirche ausgeweitet. Quelle: POW /AZ

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