Die weitgehenden Corona-Einschränkungen, die seit diesem Montag gelten, treffen auch Reisen – egal ob in die Ferne oder innerhalb Unterfrankens. "Übernachtungsangebote zu touristischen Zwecken sind untersagt", heißt es vonseiten der Staatsregierung. Hotels, Pensionen oder Jugendherbergen dürfen ihre Zimmer demnach "nur für glaubhaft notwendige, insbesondere für berufliche und geschäftliche Zwecke" zur Verfügung stellen. Doch was gilt für den Campingausflug?
Mehrere Leser haben sich mit dieser Frage an die Redaktion gewandt. Die Antwort aus dem zuständigen Wirtschaftsministerium in München ist eindeutig: "Übernachtungsangebote zu touristischen Zwecken sind untersagt", so ein Sprecher auf Nachfrage. Das gelte auch für Campingplätze und Wohnmobilstellplätze.

"Bürgerinnen und Bürger sind aufgefordert, generell auf nicht notwendige private Reisen und Besuche – auch von Verwandten – zu verzichten, erinnert der Sprecher weiter. Damit seien auch zum Beispiel Tagesausflüge mit einem Campingfahrzeug gemeint.
