Was sich in der vorigen Sitzung des Gemeinderates in Leinach bereits abzeichnete, bestätigte sich beim neuerlichen Treffen. Auf Grundlage der von der Kommunalberatung Dr. Schulte/Röder, Veitshöchheim vorgelegten Kalkulation erfolgte einstimmig der Beschluss zu dem schon zum November beginnenden neuen Abrechnungszeitraum für den Bezug von Trinkwasser und die Abwasserentsorgung. Hierbei sind die Kommunen zur Kostendeckung gesetzlich verpflichtet. Daraus resultiert wie auch für die Friedhofsgebühren eine spürbare Anhebung.
Leinach