Zum 1. Oktober stieg der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland auf zwölf Euro pro Stunde. Profitieren sollen vor allem Beschäftigte in Mini- und Teilzeitjobs sowie Neueinsteiger. Er gilt jedoch nicht für Menschen, die in Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) arbeiten. Wieso ist das so, was sagen die Beschäftigten dazu und welche Unternehmen der Region lassen dort produzieren?
Würzburg