Muss ich für die Quarantäne als Reiserückkehrer Urlaub nehmen? Darf mich mein Arbeitgeber kündigen, wenn ich ungeimpft bin? Führen diese Fragen zum Streit mit dem Arbeitgeber, können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die Mitglied einer Gewerkschaft sind, sich über den Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) in Rechtsfragen beraten und unterstützen lassen. Nun zog der DGB Bilanz für das Jahr 2021 - und die fiel positiv aus.
"Es gab keine Massenentlassungen aufgrund der Corona-Pandemie", erklärt Frank Firsching, Geschäftsführer des DGB für die Region Unterfranken. Das liege zum Großteil an der guten Vorarbeit der Politik. "Ein stabiler Arbeitsmarkt, Arbeitslosenzahlen von unter drei Prozent und die von der Bundesregierung getroffenen Maßnahmen, wie zum Beispiel das Kurzarbeitergeld" hätten dazu beigetragen, lobt er.
Dennoch: In insgesamt 1340 Streit-Fällen hat das Team der Rechtsschutzabteilung des DGB Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus Unterfranken im Jahr 2021 vertreten. Besonders die Themen: Homeoffice, Impfpflicht und die Quarantäneregelungen hätten im vergangenen Jahr eine Rolle bei arbeitsrechtlichen Konflikten gespielt.
Unterscheidung zwischen Homeoffice und Mobiloffice sehr wichtig
Die Nachfrage nach Beratungsangeboten zum Thema Homeoffice seien besonders hoch gewesen, erklärt Vanessa Mahler vom DGB Rechtsschutz Unterfranken. Dort sehe sie Handlungsbedarf seitens des Arbeitgebers. Die beiden Begriffe Homeoffice und Mobile Office, die häufig fälschlicherweise als Synonym benutzt werden, müssten klar unterschieden werden. "Das Homeoffice ist ein vollständig ausgestatteter Arbeitsplatz", betont sie. Die Ausstattung, für das Büro in den eigenen vier Wänden, müsse vom Arbeitgeber bereitgestellt und der Arbeitsschutz gewährleistet werden.

Im Mobile Office, also beim Arbeiten von verschiedenen, nicht festgelegten Orten aus - etwa in Hotel Zug - habe der Arbeitgeber diese Verpflichtungen nicht. Aber: Nicht jeder Arbeitsplatz Zuhause entspräche den Anforderungen an das Homeoffice. Viele Beschäftigte hätten während Corona ihre Arbeit vom Küchenstuhl oder Sofa aus erledigt. Das ärgere die Gewerkschaften: "Wir haben jahrzehntelang dafür gekämpft, Arbeitsplätze körperlich ansprechend zu gestalten", so Mahler. Stichwort ergonomischer Arbeitsplatz. Mit Blick auf den Sicherheits- und Gesundheitsschutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, sehe sie hier Handlungsbedarf.
Quarantäne Rechte und Pflichten stellen auch DGB vor Herausforderungen
Spannungen zwischen Betrieb und Beschäftigten hätte es auch im Punkt Quarantäne und Reisen gegeben, so Mahler. Reiserückkehrer, die sich plötzlich aufgrund geänderter Quarantänebestimmungen für 14 Tage isolieren mussten, bekamen keine Krankschreibung. "Die Quarantäne ist eine behördliche Anordnung und damit keine Krankheit", erklärt sie. Ob Beschäftigte für diese Zeit Urlaub, gegebenenfalls auch unbezahlt, nehmen müssen oder der Arbeitgeber den Lohn weiterzahlen muss, darüber entscheiden derzeit die Gerichte.

"Aktuell haben wir eine ganze Hand von Verfahren, die in erster Instanz abgewiesen wurden", so Mahler. Sie rechnet damit, dass diese Verfahren in dritter Instanz vor dem Bundesarbeitsgericht geklärt werden. "Es gibt einfach Rechtslücken, die jetzt durch die Gerichte gefüllt werden müssen." Mit Urteilen könne man in drei bis vier Jahren rechnen.
Frank Firsching: Gewerkschaften halten nichts von einrichtungsbezogener Impfpflicht
Fälle von Entlassungen im Zusammenhang mit dem Impfstatus sind dem DGB in der Region Unterfranken nicht bekannt, erklärt Frank Firsching. Aus anderen Regionen wisse man allerdings, dass Arbeitgeber einzelne Beschäftigte gekündigt oder aufgrund des fehlenden Impfschutzes abgemahnt hätten. Dieses Vorgehen habe rechtlich keinen Bestand, erklärt er. "Das Impfen fällt unter die persönliche Freiheit des Arbeitnehmers." Es liege jedoch im rechtlichen Rahmen, dass der Arbeitgeber ungeimpfte Beschäftigte zum regelmäßigen Testen auffordere.

In dem Zusammenhang erklärte Firsching: "Die Gewerkschaften halten nichts von einer
." Das Ziel einer solchen Impfpflicht sei der Schutz der Patientinnen und Patienten. Das könne die Impfung aktuell aber nicht leisten. "Geimpfte können nach wie vor erkranken und andere anstecken", so Firsching. Solange sich dies nicht ändere, sehe er keine Berechtigung dafür, Ungeimpfte als Gefährder aus dem Beruf auszuschließen. Zumal Betriebe sich diesen Ausschluss aufgrund der anhaltenden Personalnot ohnehin nicht leisten könnten.