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München/Würzburg: Entscheidung: 800-Quadratmeter-Regelung verfassungswidrig

München/Würzburg

Entscheidung: 800-Quadratmeter-Regelung verfassungswidrig

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    Das Würzburger Verwaltungsgericht
    Das Würzburger Verwaltungsgericht Foto: Daniel Peter

    Die bayerische Regelung, wonach wegen der Corona-Krise Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von mehr als 800 Quadratmetern nicht öffnen dürfen, ist verfassungswidrig. Das stellte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof am Montag fest. Wie Bayerns höchstes Verwaltungsgericht erklärte, sehen die Richter den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes verletzt.

    So würden erstens kleinere Läden bevorzugt, die seit diesem Montag wieder öffnen dürfen, soweit sie die Hygiene-Vorschriften einhalten. Zweitens seien etwa Baumärkte, Buchläden oder Autohändler, deren Verkaufsfläche größer als 800 Quadratmeter ist, von der Regelung ausgenommen. Dies sei "aus infektionsschutzrechtlicher Sicht sachlich nicht gerechtfertigt", schreibt das Gericht.

    Staatsregierung reagiert auf Beschluss

    Ministerpräsident Markus Söder (CSU) kündigte inzwischen schnelle Korrekturen an. Dabei orientiere man sich an der Gerichtsentscheidung, die man natürlich umsetzen werde. Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU) sagte Medienberichten zufolge, man bleibe bei der Beschränkung auf 800 Quadratmeter, aber werde auch größeren Geschäften erlauben, die Verkaufsfläche auf 800 Quadratmeter zu begrenzen. "Wir werden die Infektionsschutzverordnung an diesem Dienstag im Kabinett an die Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs anpassen."

    In Unterfranken hatte in den vergangenen Tagen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Würzburg für Schlagzeilen gesorgt. Die Würzburger Richter hatten dem Nürnberger Modeunternehmen Wöhrl erlaubt, seine Filialen in Würzburg, Schweinfurt und Bad Neustadt (Lkr. Rhön-Grabfeld) an diesem Montag zu öffnen, wenn Wöhrl die Verkaufsflächen auf maximal 800 Quadratmeter reduziert. Die Verkaufsflächen aller vier Modehäuser liegt deutlich über 800 Quadratmeter.

    Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml (CSU) erklärte am Wochenende, die Staatsregierung teile die Rechtsauffassung des Würzburger Gerichts nicht – und verwies unter anderem auf die ausstehende Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs, das nun vorliegt.

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