Sechs Wochen nach dem Ende des Erlabrunn-Prozesses beschäftigt der Fall erneut die Justiz: Der Bauhofleiter, der vor zwei Jahren mit einem Streufahrzeug seine Mitbürgerin Gisela K. totgefahren haben soll, beharrt darauf, unschuldig zu sein – und klagt jetzt auch gegen die Gemeinde wegen seiner Entlassung als Bauhofleiter vor dem Arbeitsgericht Würzburg.
Das bringt den 58-Jährigen in eine Zwickmühle. Denn als Kläger muss er sich zu den Vorgängen äußern, die zu seiner Kündigung geführt hatten – anders als in dem spektakulären Strafprozess, in dem er als Angeklagter weitgehend von seinem Recht Gebrauch gemacht hatte, zu schweigen.
Protest des neuen Strafverteidigers
Dies führte in der nur 15 Minuten dauernden Verhandlung vor dem Arbeitsgericht zu einem ersten Wortgefecht des Richters mit den zwei Anwälten des Klägers. „Hier gilt kein Schweigerecht. Hier wird er sich äußern müssen,“ betonte der Richter Michael Deyringer – unter Protest des neuen Strafverteidigers Martin Reitmaier. Der reklamierte für seinen Mandanten auch in diesem Verfahren das Recht, zu den Vorwürfen zu schweigen, da das Strafurteil nicht rechtskräftig ist. „Definitiv nicht“, machte der Richter deutlich. „So wird es nicht gehen, dass der Kläger meint, er könne hier den Mund halten.“
Anwalt des Klägers: „Er will um seinen Job kämpfen“
Arbeitsrechts-Anwalt Christian Semmler sagte, sein Mandant sei aufgrund tarifvertraglicher Regelungen unkündbar. „Er will um seinen Job kämpfen.“ Eine Entscheidung gab es zunächst nicht: Die Anwälte beider Parteien sollen jetzt zunächst prüfen, ob eine außergerichtliche Einigung möglich ist. Ansonsten werden ab 15. Mai um 10 Uhr am Arbeitsgericht die Fakten auf den Tisch gelegt.
Dort könnten dann bisher unbekannte, aber relevante Fakten zu dem Fall bekannt werden, die dem Strafprozess in zweiter Instanz helfen könnten. Der Fahrer war in erster Instanz vor dem Amtsgericht Würzburg zu einer Freiheitsstrafe von 22 Monaten ohne Bewährung verurteilt worden und hat – wie auch die Staatsanwaltschaft – Berufung eingelegt. Überdies wurde ihm mit dem Urteil für 18 Monate die Fahrerlaubnis entzogen.
Das war auch der Grund, weshalb der erste Termin am Arbeitsgericht deutlich mehr interessierte Zuschauer fand als andere – darunter Ermittler, Medienvertreter und Anwalt Peter Auffermann für die Familie der Getöteten sowie rund ein Dutzend Erlabrunner Bürger.
Bürgermeister reagierte bereits im Februar 2016
Die Gemeinde Erlabrunn hatte sich von Fachleuten beraten lassen und bereits kurz nach dem Unfall vom 5. Januar 2016 erste Konsequenzen gezogen: Als der Verdacht der Unfallflucht gegen den Fahrer des Streufahrzeuges immer stärker keimte, wurde ihm von Bürgermeister Thomas Benkert ab 1. Februar 2016 bereits das Fahren gemeindlicher Fahrzeuge untersagt.
Kritisch wurde es für ihn, als die Ermittlungen wie auch Zeugenaussagen im Strafprozess nebenbei den Verdacht nährten, dass er als Leiter des Bauhofes die Gemeinde bei der Abrechnung seiner Arbeitszeiten betrogen habe. Offenbar hat er an jenem Unglückstag deutlich später mit der Arbeit begonnen als angegeben. Überdies machte er widersprüchliche Angaben darüber, ob er sich an jenem Morgen bei seiner Fahrt an den Streuplan der Gemeinde gehalten hatte oder nicht.
Anweisungen gegeben, Beweismittel zu unterdrücken?
Jörg Kessel, Anwalt der Gemeinde, führte im Arbeitsgericht jetzt einen weiteren Punkt an: Der Bauhofleiter habe Untergebenen Anweisungen gegeben, „Beweismittel zu unterdrücken“. Damit war wohl das rasche Nachlackieren der Streuvorrichtung am Unfalltraktor gemeint, das nach Auffassung der Ermittler dem Verwischen von Spuren dienen sollte.
Die Gemeinde machte öffentlich bisher keine Angaben darüber, welche Gründe zur Kündigung führten.
Der Bürgermeister hatte sich bereits zwei Monate vor dem Urteil die Zustimmung seines Gemeinderates besorgt, dem Mitarbeiter im Fall einer Verurteilung zu kündigen und auch als Feuerwehr-Kommandant abzulösen. Dies wurde mit „ernsthaften Zweifeln an der persönlichen Eignung“ begründet. Auch gegen diese Entscheidung will der Betroffene klagen – dann vor dem Verwaltungsgericht.