Der Verurteilung des 57-jährigen Fahrers eines kommunalen Streufahrzeugs zu einer Haftstrafe am 29. November durch das Amtsgericht Würzburg im so genannten „Erlabrunn-Prozess“ folgte schon am Tag nach der Urteilsverkündung schriftlich die fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch die Gemeinde Erlabrunn. Gleichzeitig wurde der Mann auch von seinem Amt als Feuerwehrkommandant entbunden und vom Feuerwehrdienst suspendiert.
ERLABRUNN