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Hettstadt: Gemeinde fürchtet Beeinträchtigungen durch Westumgehung

Hettstadt

Gemeinde fürchtet Beeinträchtigungen durch Westumgehung

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    Vom beabsichtigten Baubeginn zum ersten Abschnitt der als Westumgehung Würzburgs bezeichneten B 26n ist die Gemeinde Hettstadt zwar nicht betroffen. Mindestens die Konsequenzen daraus und auch folgende weitere Bauabschnitte haben unmittelbare Auswirkungen auf die Lebensqualität und Entwicklung der Gemeinde. Davon überzeugt zeigte sich der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung. Deshalb plädierte das Gremium einhellig dafür, dem Anstoß des Vereins "Bürger und Kommunen gegen die B 26n" zu folgen bezüglich einer Stellungnahme zum Planfeststellungsverfahren zum ersten Bauabschnitt.

    Vierspuriger Ausbau 

    Der erste Bauabschnitt der autobahnähnlich ausgebauten Straßentrasse sieht wie mehrfach berichtet einen vierspurigen Ausbau vor vom Autobahnkreuz Schweinfurt/Werneck bis nach Karlstadt. Diese Vorgehensweise bezeichnete VG-Geschäftsleiter Thomas Aufmuth in der Ratssitzung als "Salami-Taktik", gegen die es gelte, deutlich Stellung zu beziehen.

    Wie das gesamte Gremium pflichtet auch Bürgermeisterin Andrea Rothenbucher (Parteilos) dem Verwaltungsleiter bei. "Die Konsequenzen des ersten Bauabschnitts sind für die Gemeinde Hettstadt absehbar", befürchtete Rothenbucher. Im westlichen Bereich der Gemarkung werden durch die mögliche Trassenführung insbesondere die Aussiedlerhöfe tangiert. Deshalb hielt Rothenbucher Hinweise in einer Stellungnahme für angebracht, zumindest eine schlechtere und bessere Routenführung aufzuzeigen.

    Ratsmitglied Matthias Köbler (Urdemokraten) trug einen alternativen Aspekt zur Debatte bei: "Statt den Individualverkehr durch den Bau neuer Straßentrassen zu fördern, sollte besser in den Ausbau und die Verbesserung des ÖPNV investiert werden", befand Köbler.

    Geschlossen plädierte der Gemeinderat dafür, die Verwaltung mit der Ausarbeitung einer Stellungnahme zu beauftragen. Gleichzeitig verwies Bürgermeisterin Andrea Rothenbucher auf diese allgemein, und nicht nur für die betroffenen Gemeinden mögliche Beteiligung. Jedoch sollte die Fristsetzung bis 12. November zwingend eingehalten werden, betonte Rothenbucher.

    Frist für Sonderförderprogramm

    Ebenfalls sprach sich der Gemeinderat für eine Bewerbung der Gemeinde um das Sonderförderprogramm "Sirenen" im Rahmen des Katastrophenschutzes durch den Freistaat aus. Zur Antragstellung muss auch hier die Frist bis 31. Dezember 2021 beachtet werden. Gefördert werden zur Verbesserung der Warn-Infrastruktur elektronische Sirenen und Sirenen-Steuergeräte, die über das BOS-Digitalfunknetz angesteuert werden können.

    Klaus Gottschlich (UBH) hielt in diesem Zusammenhang ein Schallgutachten für angebracht, um den Bedarf an zusätzlichen Sirenen feststellen zu können. Christian Schubert (UBH) entgegnete jedoch: "Die über das gesamte Ortsgebiet verteilt wohnenden Aktiven der Feuerwehr können uns aus ihren eigenen Erfahrungen viel verlässlicher, und ohne Kosten zu verursachen, sagen, wo Bedarf für weitere Sirenen besteht."

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