Klimaschutz ist ein Menschenrecht. Das hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) vergangene Woche entschieden und damit eine Grundsatzentscheidung gefällt. Geklagt hatten sowohl mehrere Jugendliche aus Portugal als auch Seniorinnen aus der Schweiz und ein französischer Bürgermeister.
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