Mit großem Aufwand hat die Polizei am Dienstag in Würzburg und Schweinfurt Razzien in Shops durchgeführt, die Hanf-Produkte mit dem nicht berauschenden Wirkstoff CBD verkaufen. Diverse "Teesorten" wurden von den Ermittlern beschlagnahmt. Am Einsatz waren Polizeibeamte aus Würzburg und Schweinfurt, Vertreter der Staatsanwaltschaft sowie ein Unterstützungskommando der Bayerischen Bereitschaftspolizei beteiligt. Erst vergangene Woche warnte die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG): Unterfrankens Polizei ist am Limit. Meldungen über eine eklatante Personalnot bei der Polizei, sind nicht selten. So sollte man meinen, dass die Beamten nur mit gutem Grund so einen Aufwand betreiben.
CBD-Tees sind nicht legal
Den beschuldigten Ladenbetreibern wird vorgeworfen, "verschiedene Teesorten gewinnbringend weiterverkauft zu haben. Diese Tees haben nach ersten Stichproben Wirkstoffgehalte von 0,16 Prozent bis 0,3 Prozent THC", so die Polizei. Bei THC handelt es sich um den berauschenden Wirkstoff der Hanfpflanze.
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Natürlich ist es Aufgabe der Polizei, Gesetze durchzusetzen. Und die erlauben den Verkauf von Cannabis-Produkten nur, wenn sie weniger als 0,2 Prozent THC enthalten. Ausgenommen von dieser Ausnahme sind Produkte in Blütenform. Nach geltendem Recht waren die "Tees" also nicht legal. Die Polizei musste die Geschäfte in Würzburg und Schweinfurt unterbinden.
Es stellt sich allerdings die Frage nach der Verhältnismäßigkeit. Jedem, der davon ausgeht, dass diese eine Grundlage unserer Gesetze bildet, muss klar sein, dass hier etwas im Argen liegt. Das Betäubungsmittelgesetz muss geändert werden. Polizeiressourcen dürfen nicht mehr damit verschwendet werden, Produkte zu beschlagnahmen, die laut der Weltgesundheitsorganisation WHO nicht einmal berauschend wirken. Kapazitäten die dadurch frei würden, könnten sinnvoller eingesetzt werden.