Im Zuge der Cannabis-Legalisierung, die am Ostermontag in Kraft tritt, müssen in Würzburg nach Angaben der Staatsanwaltschaft Würzburg zwei Häftlinge vor Ostern vorzeitig freigelassen werden: eine Frau, die eine Ersatzfreiheitsstrafe für eine nicht bezahlte Geldstrafe nun nicht länger verbüßen muss, und ein Mann. Die Behörde prüft einem Sprecher zufolge derzeit für rund 200 Altfälle, ob die Vollstreckung von Strafen gestoppt werden muss. Weitere Freilassungen aus der Justizvollzugsanstalt in Würzburg könnten die Folge sein.
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