Eigentlich sollten die Besucher der Landesgartenschau, die vor zwei Wochen eröffnet wurde, ja schon mit der Straßenbahnlinie 6 zum Hubland fahren können. Dass daraus nichts wurde, lag zum einen an den hohen Kosten von 120 Millionen Euro und zum anderen am langen Planfeststellungsverfahren mit mehreren hundert Einwendungen, mit dem bereits 2012 begonnen worden war. Jetzt will die Regierung von Unterfranken das Verfahren für die 5,4 Kilometer lange Strecke bis zum Ende dieses Jahres abschließen. Aber auch dieses Ziel könnte nicht zu halten sein.
Probleme durch den Faulhaber-Platz
Dass nach dem Erfolg des Bürgerbegehrens zum Kardinal-Faulhaber-Platz ausgerechnet die Vergrößerung und Begrünung eines innerstädtischen Platzes der Linie 6 ein Bein stellen könnte, damit hatte wohl niemand gerechnet. Auf den Plakaten der Stadt mit dem Ratsbegehren und der siegreichen Befürworter des Bürgerbegehrens war die von Stadtbaurat Christian Baumgart im Vorfeld präsentierte „Vision eines begrünten Kardinal-Faulhaber-Platzes“ zu sehen, der bis an die Fußgängerzone herangezogen als Endpunkt der neuen Spiegelstraße dienen sollte.
Wenn diese Pläne so umgesetzt würden, wäre der Abschlusstermin gefährdet, sagt Johannes Hardenacke, Pressesprecher der Regierung von Unterfranken. Auf den Plakaten war die Straßenverbindung von der Ludwigstraße zum Ingolstadter Hof entfallen, dafür gab es auf der anderen Seite des Platzes eine Zufahrt von der Theaterstraße zur Maxstraße.
Veränderung der Straßenführung
Der Hintergrund: „Wenn durch die Planungen der Stadt Würzburg Bereiche betroffen sind, die für die Linie 6 bereits planfestgestellt sind, gilt für diese Bereiche eine Veränderungssperre“, erläutert der Sprecher der Regierung. Wenn nun zum Beispiel eine Straßenführung geändert wird, so müsste in diesem Bereich die Planfeststellung angepasst werden. Mit allen notwendigen Schritten. Dann aber wäre das Ziel, das Verfahren zur Linie 6 bis zum Herbst 2018 abzuschließen nicht haltbar, sagt Hardenacke. Darum hat die Regierung der Stadt jetzt einen Brief geschrieben und um Aufklärung gebeten.
Im Würzburger Rathaus ist man sich des Problems inzwischen bewusst geworden: Die Regierung von Unterfranken schätze die im Rahmen des Bürgerentscheides diskutierte Idee der Verlegung der Verkehrsführung am Faulhaberplatz als eine wesentliche Veränderung ein. Dies müsse nun der Stadtrat diskutieren, heißt es auf Anfrage.
Abschluss der Planfeststellung verzögern
Im Zusammenhang mit dem Gestaltungswettbewerb, der für den Kardinal-Faulhaber-Platz noch ausgeschrieben werden soll, müsse der Stadtrat entscheiden, inwieweit die Variante, die in der Planfeststellung erfasst ist, die endgültige Version sei oder weitere Planungsfreiheiten möglich sein sollen. Auch wenn dies den Abschluss der Planfeststellung der Linie 6 verzögern würde. Ein laufendes Planfeststellungsverfahren dürfe stadtplanerisch kein jahrelanges Denkverbot zum Ergebnis haben, heißt es weiter.

Alternativ zur Verlegung der Straßenführung werde derzeit im Rathaus ein „Plan B“ geprüft: Ein vergrößerter Platz mit hoher Aufenthaltsqualität zur Erholung in der Innenstadt. Dieser könne unter Beibehaltung der notwendigen Wegebeziehungen auch mit geringeren Kosten großzügiger gestaltet werden. Nämlich indem man die ihn umgebenden Straßen verschmälern würde. Gleichzeitig könne dann die gegenüber der Zufahrt zum Ingolstädter Hof gelegene Seite attraktiver gestaltet und genutzt werden.
Eine kostengünstige Lösung für die Stadt
Im Rathaus sieht man darin sogar einen Vorteil: Dieser „minimalinvasive Eingriff“ wäre auch eine kostengünstige Lösung für die Stadt, heißt es weiter. Schließlich sei eine Refinanzierung der Straßenverlegung durch die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge und den Wegfall der Tiefgarage nicht mehr gegeben.
Insofern stelle sich hier auch die Frage zwischen den Kosten und dem künftigen Nutzen der diskutierten Straßenverlegung, so die Stadtverwaltung. Auch über diese Frage soll der Stadtrat bis zur Sommerpause entscheiden, heißt es in der Stellungnahme. Mit diesen Vorgaben soll es dann in den Wettbewerb und eine damit einhergehende Bürgerbeteiligung gehen.