Nach der Verurteilung der Würzburger Ordensschwester Juliana Seelmann will die Staatsanwaltschaft nach Angaben eines Sprechers nun doch Rechtsmittel einlegen. Vergangene Woche hatte das Amtsgericht Würzburg die 38-Jährige verwarnt, weil sie zwei jungen Frauen aus Nigeria im Kloster Oberzell (Lkr. Würzburg) Kirchenasyl gewährte und damit "Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt" geleistet habe. Nachdem es am Montag zunächst hieß, die Staatsanwaltschaft werde das Urteil akzeptieren, schaut die rechtliche Bewertung einen Tag später anders aus. Der Schuldspruch sei zwar berechtigt, unterstreicht Oberstaatsanwalt Tobias Kostuch, doch es sei bei der Bestrafung das falsche Instrument gewählt worden.
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