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Würzburg: Straßenmusik: Neue Regeln, mehr Möglichkeiten

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Straßenmusik: Neue Regeln, mehr Möglichkeiten

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    Der Stuttgarter Straßensänger Gee Gee Kettel spielte im Mai auf der Alten Mainbrücke in Würzburg. Foto: Daniel Peter
    Der Stuttgarter Straßensänger Gee Gee Kettel spielte im Mai auf der Alten Mainbrücke in Würzburg. Foto: Daniel Peter

    Ein lauer Sommerabend auf der Alten Mainbrücke, ein Glas Wein, in einer der Nischen der Brücke unterhalten Musiker die flanierenden Passanten. Dann: Auftritt des kommunalen Ordnungsdienstes, Kontrolle der Auftrittsgenehmigung, ein Blick auf die Uhr, aus war's mit der Musik. Zweimal ist dieses in den letzten Wochen passiert. Der Hintergrund: Wer in der Fußgängerzone Musik machen will, und dazu gehört auch die Alte Mainbrücke, muss sich bei der Stadt eine Genehmigung besorgen. Und selbst wer eine der drei Genehmigungen ergattert hat, die derzeit pro Tag für das Stadtgebiet ausgegeben werden, muss um 19 Uhr seine Instrumente wieder einpacken, denn dann endet die erlaubte Auftrittszeit. Aber nicht immer hatten die Musiker eine Genehmigung oder  hielten sich an die Uhrzeit.

    Verbesserung der Auftrittsmöglichkeiten für Straßenmusiker

    Dass dies nicht mehr ganz zeitgemäß ist, hat man nun auch im Rathaus gemerkt. Und so wird der Bau- und Ordnungsausschuss an diesem Mittwoch über eine Verbesserung der Auftrittsmöglichkeiten für Straßenmusiker beraten und beschließen. Erarbeitet wurden die neuen Vorgaben von einem "Runden Tisch Straßenmusik",  der von der Stadt Würzburg angeregt worden war. Er bestand aus Vertretern der städtischen Fachbereiche Allgemeine Bürgerdienste  und Kultur, des Stadtmarketingvereins "Würzburg macht Spaß", des Dachverbandes freier Würzburger Kulturträger und zwei Vertretern der Straßenmusiker.

    Und das ist das Ergebnis: Während es bislang nur drei Genehmigungen für Straßenmusiker pro Tag gegeben hat, sollen es künftig fünf Musiker sein dürfen, die einen Mindestabstand von 100 Metern einhalten und alle 30 Minuten ihren Standort wechseln müssen. Auch müssen die Musiker, wenn der Ausschuss zustimmt, nicht schon wie bisher um 19 Uhr aufhören zu spielen, sondern dürfen dies bis 20 Uhr tun. Und das sogar mit Teil-Verstärkungen, das heißt, die Instrumente dürfen verstärkt werden, die Stimme nicht. Keine Musik gemacht werden darf nach wie vor an Sonn- und Feiertagen.

    Probereihe „Straßenkonzerte 2018“ auf der Alten Mainbrücke und in der Eichhornstraße

    Neu ist eine sogenannte Probereihe „Straßenkonzerte 2018“ auf der Alten Mainbrücke und in der Eichhornstraße. In der neuen Fußgängerzone gab es 2015 solche Konzerte bereits einmal durch private Initiative. An beiden Orten sollen in diesem Jahr jeweils bis zu 16 Veranstaltungen mit je zwei Stunden Dauer an Freitagen oder Samstagen erlaubt werden, heißt es in der Vorlage. Auf der Alten Mainbrücke darf dann bis 21 Uhr musiziert werden, in der Eichhornstraße bis 20 Uhr.  

    Unter Beachtung der üblichen Lärmwerte dürfen diese Konzerte auch komplett elektronisch verstärkt werden. Für jedes dieser Straßenkonzerte muss es einen Verantwortlichen geben, der für die Einhaltung des Lärmschutzes und die Passierbarkeit der Fußgängerzone und der Brücke als Ansprechpartner zur Verfügung stehen muss. Die Erfahrungen aus dieser Probereihe werden im Herbst im Rahmen des "Rundes Tisches Straßenmusik" ausgewertet.

    Begrenzung der Uhrzeit ist nicht mehr zeitgemäß

    Grund für diese Neuregelung ist laut Vorlage, dass die Zahl der Anfragen gestiegen sei, auch sei die Begrenzung der Uhrzeit auf 19 Uhr nicht mehr zeitgemäß. Darüber hinaus habe sich gezeigt, dass insbesondere die Alte Mainbrücke als überregional anerkanntes touristisches Highlight sehr geeignet sei, um Menschen mit Musik zu erreichen. 

    "Die Innenstadt will auch mal Ruhe haben", begründet Uwe Zimmermann, Leiter der allgemeinen Bürgerdienste im Rathaus, warum die Zeit für die Auftritte in der Fußgängerzone auf 20 Uhr begrenzt worden sei. "Das haben auch alle am Runden Tisch für gut befunden", sagt er. Diese Zeit gelte auch für die Konzertreihe. Die Alte Mainbrücke bilde ein Ausnahme, dort dürfe bis 21 Uhr musiziert werden. "Auch das liegt ja schon in der Ruhezeit laut Lärmschutzverordnung", weiß Zimmermann. Aber auch mit dieser Regelung seien  alle am Runden Tisch zufrieden gewesen. 

    Die neuen Regeln wollen die Musiker auch Dritten vermitteln

    "Damit sind wir ein Leuchtturm, das gibt es sonst auch nirgendwo in Deutschland", sagt er. Es habe bereits Beschwerden gegeben, dass an Stelle der Verkehrsfunktion der Brücke der Charakter als Veranstaltungsort in den Vordergrund getreten sei, weiß der Leiter der Allgemeinen Bürgerdienste. "Dieser Beschwerdelage müssen wir natürlich auch entgegen kommen." Die gute Nachricht: "Die Mitglieder des Runden Tisches haben sich gegenüber der Verwaltung bereit erklärt, sich im Falle der Genehmigung an die neuen Regeln zu halten, und, das ist wichtig, diese auch Dritten zu vermitteln."

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