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Würzburg: Trotz Gerichtsentscheidung: Gesundheitsamt hält an Schüler-Quarantäne fest

Würzburg

Trotz Gerichtsentscheidung: Gesundheitsamt hält an Schüler-Quarantäne fest

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    Ein Zwölfjähriger in Würzburg wehrte sich erfolgreich gegen die Quarantäne-Anordnung des Gesundheitsamts. Er darf weiter in die Schule gehen, seine Klassenkameraden bleiben isoliert.
    Ein Zwölfjähriger in Würzburg wehrte sich erfolgreich gegen die Quarantäne-Anordnung des Gesundheitsamts. Er darf weiter in die Schule gehen, seine Klassenkameraden bleiben isoliert. Foto: Symbolfoto: Sebastian Gollnow, dpa

    Das Gesundheitsamt Würzburg verzichtet auf Rechtsmittel gegen einen "Beschluss" des Verwaltungsgerichts: Ein Zwölfjähriger, der das Röntgen-Gymnasium in Würzburg besucht, hatte per Eilantrag erreicht, nicht in Quarantäne zu müssen. Seine Klassenkameraden bleiben hingegen in häuslicher Isolation.

    Die Richter hätten eine "Einzelfallentscheidung" getroffen, sagt Dagmar Hofmann, die Sprecherin des Gesundheitsamts auf Nachfrage. Die Quarantäne-Anordnung für die übrigen Schüler bleibe deshalb bestehen. Dies gelte insbesondere, nachdem in der betroffenen siebten Jahrgangsstufe zwei weitere Schüler positiv auf Corona getestet wurden, "bei denen keine außerschulischen Infektionsquellen ermittelbar waren". Insgesamt sind aktuell 90 der 100 Siebtklässler am Röntgen-Gymnasium in Quarantäne, bestätigt Schulleiter Klauspeter Schmidt. Sie werden derweil online unterrichtet.

    Die Würzburger Verwaltungsrichter hatten entschieden, statt pauschal alle Mädchen und Jungen der Klasse, in der ein Mitschüler positiv getestet wurde, zu Kontaktpersonen der Kategorie 1 zu erklären und in Quarantäne zu schicken, hätte das Gesundheitsamt für jeden Fall eine "eigenständige Ermessensentscheidung" treffen müssen. Der Zwölfjährige habe glaubhaft nachweisen können, dass er in seinem Klassenzimmer zum einen die Abstandsregeln eingehalten hat. Zum anderen würden die Klassenzimmer im Röntgen-Gymnasium konsequent alle 20 Minuten quergelüftet, so dass eine hohe Konzentration infektiöser Aerosole dauerhaft verhindert werde.

    Vater vertrat den Schüler vor Gericht

    Der Vater des Schülers, ein Rechtsanwalt, der seinen Sohn vor Gericht vertrat, sagt, er sei weit davon entfernt, die Gefahren durch das Coronavirus zu relativieren oder gar zu leugnen. Das Gesundheitsamt müsse sich aber, genauso wie jeder Bürger, an "Spielregeln" halten, sonst gehe Vertrauen in den Staat verloren. Dazu gehört für den Anwalt, sich an die Leitlinien des Robert Koch-Instituts zu halten. Diese beinhalteten die Möglichkeit, nicht automatisch alle Mitschüler eines Corona-Infizierten in Quarantäne zu schicken, sondern sich jeden Einzelfall genau anzuschauen, also auch die konkrete Situation in der Schule. In vielen Bundesländern werde so verfahren.

    Dieses genaue Hinsehen erwartet sich der Jurist vom Gesundheitsamt in Würzburg. Sonst gefährde man die Akzeptanz für die Maßnahmen und spiele womöglich noch den sogenannten Querdenkern in die Hände. Der Anwalt bringt noch einen weiteren Aspekt ins Spiel: Wenn im Fall eines positiv getesteten Jugendlichen prinzipiell die ganze Klasse in Isolation müsse, bestehe für Schüler und Lehrer kein Anreiz, sich konsequent um Hygiene-Konzepte zu bemühen. Das Röntgen-Gymnasium leiste hier Vorbildliches: Unter anderem erklinge zur Mitte einer jeden Schulstunde ein besonderer Schul-Gong, der zum Öffnen von Fenstern und Türen in den Klassenzimmern aufruft, so dass diese  gut durchgelüftet werden.

    Schulleiter Klauspeter Schmidt hat denn auch mit dem juristischen Vorgehen des Schüler-Vaters kein Problem. Im Gegenteil: "Die Richter haben die Qualität unseres Hygienekonzepts bestätigt", sagt er. Regelmäßig überprüfe ein Kollege die Aerosol-Konzentration in den historischen, bis zu drei Meter hohen Schulräumen. "Und auch die Schüler machen mit und achten drauf, dass auch wirklich quergelüftet wird." Die Frage, ob es wirklich notwendig ist, im Falle von Infektionen immer gleich die ganze Klasse in Quarantäne zu schicken, möchte Schmidt nicht beantworten. "Das müssen die Mediziner entscheiden."

    Gesundheitsamt: Vorwurf ist nachvollziehbar

    Fragt man beim Gesundheitsamt nach, ob die Entscheidung, im Falle von infizierten Schülern immer pauschal die gesamte Klasse in Quarantäne zu schicken, nicht die Bemühungen von Lehrern und Schülern um gute Hygiene- und Lüftungskonzepte konterkariere, heißt es als Antwort lapidar: "Der Vorwurf ist für das Gesundheitsamt nachvollziehbar." Allerdings müsse man bei Quarantäne-Anordnungen neben den Empfehlungen des Robert Koch-Instituts auch die Vorgaben der bayerischen Staatsministerien für Gesundheit sowie für Unterricht und Kultus berücksichtigen.   

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