Um fünf Uhr geht das Licht an, Musik und Party sind vorbei. Zumindest in Bayern und Baden-Württemberg, denn in allen anderen Bundesländern in Deutschland darf das Partyvolk in der Regel so lang die Nacht zum Tag machen, bis die Clubbesitzerin oder der Clubbesitzer den Stecker zieht – nicht der Gesetzgeber. Doch wie in so vielen Dingen hat der Freistaat Bayern seit 1. Januar 2005 seine eigenen Regeln aufgestellt.
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