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Würzburg: Volksbegehren: Wieso die Ministerin den Gesetzentwurf ablehnt

Würzburg

Volksbegehren: Wieso die Ministerin den Gesetzentwurf ablehnt

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    Die bayerische Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber (CSU) stellt sich gegen das Volksbegehren Artenschutz - und vor die Bauern.
    Die bayerische Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber (CSU) stellt sich gegen das Volksbegehren Artenschutz - und vor die Bauern. Foto: Nicolas Armer, dpa

    Seit am 31. Januar das Einschreiben für das Volksbegehren Artenvielfalt begonnen hat, wird in Bayern überall über den richtigen Weg zu mehr Naturschutz diskutiert. Und vor allem über Landwirtschaft: Der Bayerische Bauernverband kritisiert das Volksbegehren massiv, Biobauern sind geteilter Meinung, in öffentlichen Briefen überziehen sich Verbände gegenseitig mit Vorwürfen. Die Staatsregierung will nun, unabhängig vom Ausgang des Volksbegehrens, ein eigenes Programm zur Rettung der Artenvielfalt vorlegen. Keine leichte Aufgabe für Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber (CSU). Am Montag war die Staatsministerin bei der Verleihung des "Weintourismuspreis 2019" in Iphofen zu Gast. Anlass, die  41-Jährige  zur aufgehitzten Stimmung zu befragen. 

    Frau Ministerin, haben Sie damit gerechnet, dass das Volksbegehren so erfolgreich wird?

    Michaela Kaniber: Die Initiatoren des Volksbegehrens waren nicht ungeschickt. Sie haben die süße, kleine Biene zur Leitfigur ihrer Kampagne gemacht. Das zieht natürlich, niemand wird widersprechen, dass die Biene geschützt werden muss. Deshalb ist es nicht verwunderlich, dass der Zulauf für das Volksbegehren groß ist. Aber es geht nicht nur um die Biene, sondern um viel mehr. Das hat auch die Staatsregierung längst erkannt, wie zahlreiche Förderprogramme zeigen, die dem Artenschutz dienen. Zum Beispiel der Blühpakt Bayern, die deutschlandweit erste Wildlebensraumberatung oder das Aktionsprogramm Insektenschutz. Jeder zweite bayerische Landwirt nimmt schon heute freiwillig an Agrarumweltmaßnahmen teil. Der Gesetzentwurf des Volksbegehrens enthält nachvollziehbare Forderungen. Aber er greift uns zu kurz. Er zielt nur auf die Landwirte ab. Das ist zu einseitig und Verbesserungen sind nur gemeinsam und nicht in der Konfrontation zu erreichen. Deshalb wird Ministerpräsident Markus Söder alle Beteiligte, Landwirte wie Naturschützer, zu einem Runden Tisch einladen.

    Die Stimmung ist aufgeheizt. Es gibt konventionelle Landwirte, die für das Volksbegehren sind, andere komplett dagegen, selbst die Biobauern sind gespalten. Überrascht Sie das?

    Kaniber: Wenn ein einzelner Berufsstand für das Artensterben verantwortlich gemacht wird, muss man sich nicht wundern, wenn die Debatte manchmal emotional wird. Aber für aufgeheizt, wie Sie sagen, halte ich die Debatte im Großen und Ganzen eigentlich nicht. Dass es auch in den Kreisen der Landwirte unterschiedliche Meinungen zum Volksbegehren gibt, zeigt, wie komplex das Thema ist. Es gibt viele Stellschrauben, mit denen etwas geändert werden kann, in der Landwirtschaft, aber auch in anderen gesellschaftlichen Bereichen. Deshalb sucht die Staatsregierung das Gespräch mit allen Beteiligten.

    Fühlen sich die Bauern wirklich zu Recht als Opfer und Sündenbock?

    Kaniber: Die Landwirte wissen um ihre Verantwortung, sie dürfen nicht an den Pranger gestellt werden. Es ist immer falsch, einen Sündenbock zu suchen. Besser ist es, sich selbst zu fragen, was man gegen das Artensterben tun kann. Muss der eigene Vorgarten als Steinwüste gestaltet werden, in der weder Bienen noch andere Bestäuber Nahrung finden? Sollte man beim Einkauf nicht mehr auf Bio und Regionales achten?

    Was ist falsch am Gesetzentwurf? Was wollen Sie anders?

    Kaniber: Es ist sicher nicht alles falsch, was im Gesetzentwurf steht. Das Ziel ist richtig, aber wir müssen einen praktikablen Weg finden, wie wir das Ziel gemeinsam erreichen können. Zu unseren wichtigsten Kritikpunkten gehören die starren Terminvorgaben bei der Grünlandbewirtschaftung. Wenn vorgeschrieben werden soll, bis wann Wiesen nicht gewalzt oder ab wann sie gemäht werden dürfen, geht das an der Wirklichkeit vorbei. Einheitliche Termine in Bayern vom Alpenrand bis zum Main sind unsinnig. Wenn im Berchtesgadener Land noch Schnee liegt, blüht es vielleicht schon längst in Unterfranken.

    Der Bauernverband behauptet, dass Förderungen für freiwillige Leistungen wie Uferrandstreifen wegfallen, wenn diese zur Pflicht werden. Können Sie da beruhigen?

    Kaniber: Leider nein. Es ist in der Tat so, dass man etwas, was gesetzlich vorgeschrieben ist, nicht fördern kann. Die Förderung des freiwilligen Verzichts einer Bewirtschaftung von Gewässerrandstreifen beispielsweise müsste bei einem gesetzlichen Verbot entfallen. Allerdings könnte der Landtag bei einem alternativen Gesetzentwurf unter gewissen Voraussetzungen eine geringe Entschädigung ermöglichen, wenn die Ziele formuliert sind.

    Nur geringe Entschädigung? Was hat für Sie bei Entschädigungsprogrammen für Landwirte nach einem erfolgreichen Volksbegehren denn Priorität?

    Kaniber: Wenn das Volksbegehren erfolgreich ist, dann liegt es in der Hand des Landtags, wie er mit dem Ergebnis umgeht. Den Gesetzentwurf unverändert zu übernehmen, ist keine Option, weil er einfach in vielen Punkten gar nicht umsetzbar ist. Man wird also versuchen, die Schwächen des Vorschlags zu korrigieren und die verbleibenden Vorgaben effizient zu gestalten sowie die finanzielle Ausgleichsfähigkeit zu erhalten. Das geht nur mit einem Alternativentwurf. Für Details dazu ist es jetzt noch zu früh.

    Die Initiatoren versprechen: Es wird mehr Geld für Landwirte geben und nicht weniger. 

    Kaniber: Die Initiatoren können das rein rechtlich gar nicht versprechen, denn über den staatlichen Haushalt entscheidet ausschließlich der Bayerische Landtag. Vorschläge für mehr Biodiversität in Bayern hat das Kabinett bereits vor der Landtagswahl beschlossen. Ein Teil davon ist auch bereits vor dem Volksbegehren in Angriff genommen worden, beispielsweise bei der Aufstellung des Doppelhaushalts für 2019 und 2020. Der Beschluss des Landtags dazu steht aber noch aus. Es wird somit ein Gesamtkonzept aus bereits Vorgesehenem und eventuell neuen Vorschlägen geben müssen. Ob das am Ende unter dem Strich ein Mehr für die Landwirte bedeutet, lässt sich derzeit nicht abschließend sagen.

    Wollen Sie an dem Prinzip der Freiwilligkeit, das den Artenrückgang nicht stoppen konnte, unbedingt festhalten?

    Kaniber: Grundsätzlich halte ich nach wie vor die Freiwilligkeit für sinnvoller als strikte Verbote. Denn sie nimmt alle Beteiligten mit und belohnt das Engagement statt auf Strafen zu setzen.

    Was nun auch oft zu hören ist: 30 Prozent Ökolandbau sind zu viel. Haben Sie Sorge vor einem Überangebot an Biolebensmitteln?

    Kaniber: In keinem anderen Bundesland werden so viele ökologisch erzeugte Lebensmittel hergestellt wie in Bayern. Im vergangenen Jahr haben mehr als 800 Betriebe auf ökologische Wirtschaftsweise umgestellt. Damit ist die Gesamtzahl auf rund 9900 Betriebe oder um neun Prozent angewachsen. In diesem Jahr werden wir wohl die Zahl von 10 000 Betrieben in Bayern überschreiten. Insgesamt werden in Bayern rund zehn Prozent der Betriebe und der Fläche ökologisch bewirtschaftet. Aber die Umstellung orientiert sich natürlich am Markt und nicht an Wunschvorstellungen. Bei Milchviehbetrieben sieht man das gerade, die Umstellung ist schwierig. Wichtige Molkereien nehmen kaum noch Lieferanten auf, weil keine gesteigerte Nachfrage da ist. Deshalb halten wir die 30-Prozent-Vorgabe für Ökolandbau für problematisch.

    Michaela Kaniber Die 41-jährige CSU-Politikerin aus Bad Reichenhall ist seit einem Jahr als Landwirtschaftsministerin im Kabinett. Kaniber ist ausgebildete Fachangestellte für den Steuer- und Wirtschaftsberatenden Bereich, hat drei Töchter und wurde 2013 in den Landtag gewählt. Bei der Landtagswahl 2018 holte sie erneut das Direktmandat im Stimmkreis Berchtesgadener Land.

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