Widerrechtliches Parken auf einem Behindertenparkplatz ist kein Kavaliersdelikt. Das musste auch der Würzburger CSU-Stadtrat Emanuele La Rosa erfahren. Er wurde kürzlich dabei erwischt– und von einer Bürgerin auf sein Fehlverhalten hingewiesen (wir berichteten). Sie erstattete nach einem Streit Anzeige gegen den Politiker. Doch wer darf eigentlich auf Behindertenparkplätzen parken? Und was droht, wenn Falschparker erwischt werden?
Wer darf auf den Behindertenparkplätzen parken?
Nicht jeder Mensch mit Behinderung darf Behindertenparkplätze nutzen. Auch ein Schwerbehindertenausweis allein reicht nicht aus. Voraussetzung ist der blaue EU-Parkausweis, der sichtbar angebracht werden muss. Diesen erhalten Menschen, in deren Schwerbehindertenausweis eine außergewöhnliche Gehbehinderung (aG) oder Blindheit (Bl) vermerkt ist. Zudem können einige Contergangeschädigte oder Menschen mit vergleichbaren Beeinträchtigungen den Ausweis beantragen. „Er ist personenbezogen und nicht übertragbar“, erklärt Georg Wagenbrenner, Pressersprecher der Stadt Würzburg, auf Nachfrage. Daneben gibt es für Menschen mit Behinderungen einen orangenen Parkausweis. Dieser ermöglicht zwar zahlreiche Parkerleichterungen wie das Parken im eingeschränkten Halteverbot bis zu drei Stunden oder die Erlaubnis, bei Parkuhren und bei Parkscheinautomaten ohne Gebühr und zeitlich unbegrenzt zu parken. Er berechtigt jedoch nicht, ausgewiesene Behindertenparkplätze zu nutzen.
Welche Strafen drohen Falschparkern?
Ohne Berechtigung auf einem Behindertenparkplatz parken, kann teuer werden. 35 Euro kostet ein Knöllchen laut Bußgeldkatalog. „Zu wenig“, meint der Würzburger Grünen-Stadtrat und Vorsitzender des Vereins Selbstbestimmtes Leben (WüSL) Michael Gerr. „Besser wäre es, das Bußgeld deutlich zu erhöhen, damit die Abschreckung größer wird.“ Von Januar bis Anfang Mai gab es in Würzburg 248 Verwarnungen wegen widerrechtlichem Parken auf einem Behindertenparkplatz. Das seien 23 mehr als im gleichen Zeitraum des Vorjahres, so Wagenbrennner. Tief in die Tasche greifen müssen Falschparker, wenn das Auto abgeschleppt wird. Es werde im Einzelfall entschieden – je nachdem wie groß die Behinderung ist oder ob von dem Fahrzeug eine Gefahr ausgehe, so Björn Schmitt, Pressesprecher des Polizeipräsidiums Unterfranken.
Wie viele Behindertenparkplätze gibt es derzeit in Würzburg?
227 Behindertenparkplätze gibt es laut Angaben der Stadt aktuell in Würzburg, 96 von ihnen sind personenbezogen. „Insbesondere bei Großveranstaltungen, wie dem Weindorf oder dem Stadtfest reichen die bestehenden Behindertenparkplätze bei weitem nicht aus“, kritisiert Gerr. Zumal viele zentrale Stellplätze bei diesen Festen gesperrt würden. Die zentrale Lage ist allerdings nur ein Kriterium dieser Parkplätze. Sie müssen barrierefrei erreichbar sein, Länge und Breite sind festgelegt. Menschen mit Behinderung benötigen oftmals eine große Bewegungsfläche neben oder hinter dem Fahrzeug, damit eine Hebebühne ausgeklappt oder mit einem Rollstuhl rangiert werden kann.
Wie ist die Situation in Parkhäusern?
Zwar gibt es auch in den Parkhäusern der WVV Behindertenparkplätze, diese sind jedoch ebenso kostenpflichtig wie alle anderen Pakplätze. „Wegen der kostenlosen Parkmöglichkeiten im öffentlichen Raum werden sie wenig genutzt“, sagt WVV-Pressesprecher Jürgen Dornberger. Daher seien sie zugleich als Eltern-Kind Parkplätze ausgewiesen. Ob jemand ohne Berechtigung dort parkt, werde laut WVV nicht kontrolliert.
Braucht es zusätzliche Schilder?
„Wenn Sie meine Behinderung übernehmen, dann überlasse ich Ihnen diesen Platz!“ Im badischen Gengenbach kennzeichnet ein Zusatzschild seit mehr als zehn Jahren Behindertenparkplätze. Auch eine Alternative für Würzburg? Das Thema ist laut Angaben der Stadt nach dem La-Rosa-Vorfall erneut aufgeworfen worden. „Die Frage einer solchen Zusatzbeschilderung wäre vorerst intern und mit den Fachdienststellen wie Polizei oder Behindertenbeauftragten zu diskutieren“, sagt Wagenbrenner. Gerr würde solche Schilder begrüßen. Ein potenziell widerrechtlich parkender Autofahrer könne so auf die Bedeutung der speziellen Parkplätze aufmerksam gemacht und eventuell moralisch überzeugt werden, den Parkplatz für Menschen mit Behinderung freizulassen. In Gengenbach hat es funktioniert. „Es herrscht eine gewisse Einsichtigkeit und kommt zu weniger Verstößen“, sagt Michael Götz, Leiter des Bürgerservices der Stadt.
- Unser Autor Thomas Fritz ist Vater eines behinderten Kindes. Lesen Sie seinen Kommentar.