Die achte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 30. Oktober sagt: "Geschlossen sind Museen, Ausstellungen, Gedenkstätten, Objekte der Bayerischen Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen und vergleichbare Kulturstätten." Diese Regel akzeptierten auch die nichtstaatlichen Museen in Unterfranken. Unsicherheit dagegen griff in den Galerien um sich. Mehrere Häuser haben diese Woche wieder – oder noch – geöffnet und befriedigen die Schaulust des Publikums.
Würzburg