Das erste bayerische Modernisierungsgesetz umfasst eine Reihe von Änderungen, die darauf abzielen, Verwaltungsvorgänge zu vereinfachen und Bürokratie zu reduzieren. Dadurch fällt ab Oktober 2025 sowohl die staatliche Stellplatzpflicht als auch die Spielplatzpflicht weg. Beides können Kommunen nun selbst – gegebenenfalls per Satzung - regeln. Um weiterhin handlungsfähig zu bleiben, war nach mehrmaliger Vorberatung Eile geboten, wie Nordheims Bürgermeister Thomas Fischer dem Ratsgremium nach der Sommerpause eröffnete. Die Steuerung der Stellplätze wird also künftig im Grundsatz kommunalisiert. Seitens des Landesgesetzgebers wird lediglich die maximale Anzahl, die eine Gemeinde per Satzung festlegen kann, auf zwei Stück begrenzt. Hierzu merkte die Verwaltung an, dass der zukünftige Stellplatzablösebetrag den Bodenwert beziehungsweise Grunderwerb unberücksichtigt lässt. Dieser ist je nach Lage und Beschaffenheit unterschiedlich und kann nicht kostendeckend abgebildet werden.
Nordheim v.d. Rhön
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