Wer beim Arzt besonders schnell einen Termin will, im schöneren Wartezimmer sitzen möchte, vielleicht schneller von modernen Behandlungsmethoden zu profitieren erhofft und im Krankenhaus mehr Privatsphäre mag, der ist oft Privatpatient. Die private Krankenversicherung lockt mit diversen Versprechungen, viele gesetzlich Versicherte würden deshalb gerne dorthin wechseln. „Doch sinnvoll ist es nur für die wenigsten“, sagt Julia Alice Böhne vom Bund der Versicherten. „Die Vorteile bezahlen die Versicherten im Alter.“ Denn in jungen Jahren, wenn das Krankheitsrisiko gering ist, sind die Privatversicherungs-Beiträge moderat. Mit dem Alter steigen sie dann massiv an, weil auch das Kostenrisiko für die Versicherung steigt.
Mit diesen Tricks können Privatversicherte zur gesetzlichen Krankenkasse wechseln
Doch was tun, wenn deutlich wird, dass die private Krankenversicherung nicht mehr zu den eigenen Lebensumständen passt? Zunächst einmal ist es bei den meisten Assekuranzen möglich, die privaten Tarife anzupassen und beispielsweise durch weniger Leistungen die Kosten zu senken. Die private Police wieder loszuwerden und zurück in die gesetzliche Krankenversicherung zu wechseln, ist dagegen nicht ohne Weiteres möglich. Denn die privaten Versicherer wollen möglichst verhindern, dass Versicherte ihr Leben lang von der Assekuranz profitieren – um dann kurz vor den teuren Beiträgen im Alter zurück in die gesetzlichen Krankenkassen zu flüchten. „Besonders ab 55 Jahren ist eine Rückkehr in das gesetzliche System nahezu unmöglich. Das ist vielen nicht bewusst, wenn sie einen Vertrag unterschreiben“, warnt Böhne.
Es gibt allerdings Mittel und Wege, den Wechsel von der privaten zurück in die gesetzliche Krankenversicherung dennoch zu schaffen. Wer vor dem Alter von 55 Jahren zurück zu einer gesetzlichen Krankenkasse möchte, braucht dafür eine sozialversicherungspflichtige Anstellung mit einem Einkommen unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze von derzeit 69.300 Euro brutto. Eine Möglichkeit dazu ist der vorübergehende Wechsel in eine Teilzeitbeschäftigung. Auch ein Sabbatical kann eine Möglichkeit sein, vorausgesetzt der Arbeitgeber ermöglicht einen solchen verlängerten Sonderurlaub.
Ab 55 wird der Wechsel von der privaten zur gesetzlichen Krankenkasse schwierig
Wer ein Gehalt nahe an der Einkommensgrenze bezieht, kann auch versuchen, es über die betriebliche Altersvorsorge zu senken: Arbeitnehmer können hier bis zu 292 Euro ihres monatlichen Bruttoeinkommens – also maximal 3504 Euro im Jahr – steuer- und sozialabgabenfrei einzahlen. Wer es schafft, über diesen Beitrag unter die Mindestgrenze für Privatversicherungen zu rutschen, kann in eine gesetzliche Krankenkasse zurückwechseln. Eine weitere Möglichkeit sind Wertguthaben: Dafür zahlt der Arbeitgeber einen Teil des Gehalts auf ein Langzeitkonto. Mit dem Ende des Arbeitsverhältnisses geht die Summe an die Deutsche Rentenversicherung, die dann das Guthaben nach und nach als zusätzliche Rente auszahlt. Diese Möglichkeiten schwinden allerdings bei Arbeitnehmern über 55 Jahren. Dann sind die Hürden für einen Wechsel zurück ins gesetzliche System höher. Eine der wenigen Optionen: Ist der Ehepartner gesetzlich versichert und man selbst verdient nicht mehr als 470 Euro im Monat, ist der Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung des Partners möglich.
Wie können Selbstständige in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln?
Selbstständige können hingegen nicht einfach ihr Einkommen anpassen, um in die gesetzliche Krankenkasse zu wechseln. Ihre Option ist der Wechsel in eine Festanstellung mit einem Jahresbrutto unterhalb der Einkommensgrenze. Diese Festanstellung muss dafür aber zum Hauptberuf werden, also den Hauptanteil aller Einnahmen und der Arbeitszeit ausmachen. Die Selbstständigkeit darf dann entsprechend nur noch eine Nebentätigkeit sein. Wer bereit ist, sein Geschäft vollständig aufzugeben und einen Partner mit gesetzlicher Krankenversicherung hat, kann über die Familienversicherung zur gesetzlichen Krankenversicherung wechseln. Als Folge dürfen Wechsler allerdings maximal 570 Euro im Monat bei einem sozialversicherungspflichtigen Job verdienen.
Es gibt auch noch drastischere Maßnahmen, über die theoretisch der Wechsel für Versicherte aus der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung gelingen kann. Zum einen besteht die Möglichkeit, sich arbeitslos zu melden. Denn wer Arbeitslosengeld I bezieht, darf sich gesetzlich versichern.
Wer 12 Monate im Ausland lebt und sich dort versichert, kann aus der privaten Krankenversicherung austreten
Wer bereit ist, das Land zu verlassen, kann ebenfalls aus der privaten Krankenversicherung austreten. Dafür muss der Wohnsitz für mindestens zwölf Monate im europäischen Ausland liegen, oder aber der Job muss für ebendiesen Zeitraum dort verortet sein. Entsprechend muss man sich für den jeweiligen Zeitraum dann auch in dem betreffenden Land versichern. Bei der Rückkehr ist es dann möglich, freiwillig Mitglied der gesetzlichen Kasse zu werden.
Angesichts des Aufwands, der mit einem späteren Wechsel zurück in die gesetzliche Krankenversicherung verbunden ist, sollte man sich den Abschluss einer privaten Krankenversicherung gut überlegen, rät Harald Peschken, Präsident des Bundesverbands der Versicherungsberater. „Wirklich sinnvoll ist das nur für Beamte und ihre Familien, weil sie von ihrem Dienstherrn Beihilfe bekommen.“ Das bedeutet, sie erhalten einen Zuschuss von mindestens 50 Prozent zu den Krankheitskosten. Die Krankenversicherung muss also nur für den restlichen Teil der Ausgaben aufkommen, was zu günstigen Beiträgen führt. Und weil der Dienstherr auch Beihilfe zahlt, wenn die Beamten in Pension gehen, bleiben die Beiträge auch im Alter bezahlbar. Für alle anderen sei die gesetzliche Krankenversicherung in der Regel besser geeignet, sagt Peschken. „Wer auf gewisse Leistungen wie Einzelzimmer oder Chefarztbehandlung nicht verzichten möchte, kann dafür private Zusatzversicherungen abschließen.“