Schlechte Karten für Menschen mit einem 450-Euro-Job: Muss ein Unternehmer zum Beispiel wegen eines von den Behörden angeordneten Corona-Lockdowns schließen, haben die Minijobberinnen und -jobber für diese Zeit keinen Anspruch auf Lohn. Das entschied das Bundesarbeitsgericht am Mittwoch in Erfurt (5 AZR 211/21).
Würzburg/Erfurt