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Würzburg/Erfurt: Kein Geld für Minijobber bei Corona-Schließung: Kritik aus Mainfranken

Würzburg/Erfurt

Kein Geld für Minijobber bei Corona-Schließung: Kritik aus Mainfranken

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    Menschen mit einem 450-Euro-Job zum Beispiel in der Gastronomie haben kaum soziale Absicherung. Auch nicht bei einem Lockdown, wie jetzt ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts festgelegt hat.
    Menschen mit einem 450-Euro-Job zum Beispiel in der Gastronomie haben kaum soziale Absicherung. Auch nicht bei einem Lockdown, wie jetzt ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts festgelegt hat. Foto: Marijan Murat, dpa (Symbolbild)

    Schlechte Karten für Menschen mit einem 450-Euro-Job: Muss ein Unternehmer zum Beispiel wegen eines von den Behörden angeordneten Corona-Lockdowns schließen, haben die Minijobberinnen und -jobber für diese Zeit keinen Anspruch auf Lohn. Das entschied das Bundesarbeitsgericht am Mittwoch in Erfurt (5 AZR 211/21).

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