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Kindergeld ohne Konto: Kann man die Leistung auch bar bekommen?

Kindergeld

Kindergeld ohne Konto: Kann man die Leistung auch bar bekommen?

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    Das Kindergeld ist eine finanzielle Unterstützung für Familien in Deutschland. Monatlich erhalten diese einen Betrag von 255 Euro pro Kind.
    Das Kindergeld ist eine finanzielle Unterstützung für Familien in Deutschland. Monatlich erhalten diese einen Betrag von 255 Euro pro Kind. Foto: Mediaparts, stock.adobe.com (Symbolbild)

    Beim Kindergeld handelt es sich um eine staatliche Leistung, die Familien in Deutschland finanziell unterstützt und die monatlich ausgezahlt wird. Laut familienportal.de, einer Informationsseite des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), soll mithilfe des Kindergeldes die grundlegende Versorgung von Kindern ab dem Zeitpunkt ihrer Geburt sichergestellt werden. Seit dem 1. Januar 2025 wurde das Kindergeld um fünf Euro erhöht: Familien erhalten nun für jedes Kind 255 Euro von der Familienkasse. Die Überweisung erfolgt monatlich zu festen Terminen. Doch ist es eigentlich möglich, die Leistung auch bar zu erhalten?

    Wer bekommt in Deutschland Kindergeld?

    Das BMFSFJ bezeichnet das Kindergeld als eine der wichtigsten Leistungen für Familien in Deutschland. Grundsätzlich ist es für jeden Menschen, der mit seinem Kind oder seinen Kindern in Deutschland lebt, möglich, Kindergeld zu beziehen. Auch Personen, die eine andere Staatsangehörigkeit besitzen, können Kindergeld erhalten – unter der Bedingung, dass die Kinder die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen. Das Kindergeld wird nämlich nur bis zu einem bestimmten Alter gezahlt.

    Laut dem BMFSFJ können Eltern für ihre Kinder Kindergeld beziehen, wenn diese eines der folgenden drei Kriterien erfüllen:

    • Kinder bis zum 18. Lebensjahr
    • Kinder in Ausbildung bis zum 25. Lebensjahr
    • Kinder als arbeitslos oder -suchend gemeldet, bis zum 21. Lebensjahr

    Laut familienportal.de profitieren vor allem Familien mit kleinen oder mittleren Einkommen vom Kindergeld. Der Zuschuss wird dabei an die Person gezahlt, in deren Obhut sich das Kind befindet. Wie das BMFSFJ informiert, kann das Kindergeld immer nur an eine Erziehungsperson ausgezahlt werden. Das bedeutet: Lebt das Kind mit beiden Elternteilen zusammen, können diese selbst entscheiden, wer von beiden das Kindergeld erhält.

    Übrigens: Laut der Bundesagentur für Arbeit kann in bestimmten Fällen auch nach dem Erreichen des 25. Lebensjahrs noch Kindergeld beantragt werden. Primär würde das jedoch Kinder mit Behinderung betreffen.

    Kindergeld: Kann die Leistung auch bar ausgezahlt werden?

    Wann das Kindergeld auf dem Konto eingeht, richtet sich nach der sogenannten Endziffer. Heißt: der letzten Zahl der Kindergeldnummer. Sie bestimmt das genaue Überweisungsdatum. Laut der Bundesagentur für Arbeit wird das Kindergeld jedoch ausschließlich überwiesen und kann nicht bar ausgezahlt werden. Die Leistung in Form von Bargeld zu erhalten, ist also nicht möglich. Das Gleiche gilt für den Kinderzuschlag – eine zusätzliche finanzielle Unterstützung für Familien mit kleinen Einkommen. Laut dem BMFSFJ beträgt der Kinderzuschlag seit dem 1. Januar 2025 bis zu 297 Euro im Monat.

    Auch interessant: An welchen Terminen das Kindergeld für das Jahr 2025 ausgezahlt wird, steht bereits fest. Die Überweisung des Kindergeldes und des Kinderzuschlags findet dabei zeitgleich statt. Ob man Anspruch auf den Kinderzuschlag hat, hängt dabei von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel einer Mindesteinkommensgrenze.

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