Das Kindergeld soll die grundlegende Versorgung von Kindern ab deren Geburt sichern. Laut dem Familienportal des Bundes profitieren davon insbesondere Familien mit kleinen und mittleren Einkommen. Die Familienkasse zahlt seit 2025 monatlich 255 Euro pro Kind. In der Regel ist nach dem 18. Geburtstag Schluss, unter bestimmten Voraussetzungen können Eltern die Leistung allerdings bis zum 25. Geburtstag ihres Kindes erhalten. Was gilt aber für Kinder mit einer Behinderung? Und wie lange wird das Kindergeld dann gezahlt?
Kindergeld für ein Kind mit Behinderung: Wie lange kann man es bekommen?
Wenn ein Kind eine Behinderung hat, wird das Kindergeld zunächst wie vorgesehen ab der Geburt gezahlt. Laut der Bundesagentur für Arbeit kann die Leistung aber über das 18. oder 25. Lebensjahr hinaus bezogen werden. Dafür gelten bestimmte Voraussetzungen:
- Die Behinderung des Kindes ist vor dem 25. Geburtstag eingetreten.
- Bei Kindern, die 1981 oder früher geboren sind, muss die Behinderung vor dem 27. Geburtstag eingetreten sein.
- Das Kind hat aufgrund der Behinderung nicht genügend finanzielle Mittel, um seinen notwendigen Lebensbedarf selbst zu decken.
- Es muss mindestens einen Erziehungsberechtigten geben, an den das Kindergeld ausgezahlt werden kann. Warum ist das so? Laut der Lebenshilfe ist beim Kindergeld nämlich nicht das Kind anspruchsberechtigt, sondern die Eltern. Unter Umständen kann die Leistung auch an die Geschwister gezahlt werden, wenn ein Pflegekindschaftsverhältnis besteht. Kinder können das Kindergeld zwar bis zu ihrem 25. Geburtstag für sich selbst beantragen, laut der Bundesagentur für Arbeit wird es dann aber auch längstens bis zu diesem Tag gezahlt.
Das Kindergeld für einen Menschen mit Behinderung wird demnach gezahlt, solange die genannten Voraussetzungen erfüllt werden.
Kindergeld mit Behinderung: Wie wird berechnet, ob für ein Kind Anspruch besteht?
„Notwendiger Lebensbedarf“ und „nicht genügend finanzielle Mittel“ – was bedeutet das genau und wie wird berechnet, ob für ein volljähriges Kind mit Behinderung Anspruch auf Kindergeld besteht? Laut der Bundesagentur für Arbeit sind beide Begriffe genau definiert:
- Notwendiger Lebensbedarf: Der notwendige Lebensbedarf eines Kindes mit Behinderung setzt sich aus dem allgemeinen Lebensbedarf und dem individuellen behinderungsbedingten Mehrbedarf zusammen. Dabei richtet sich der allgemeine Lebensbedarf nach dem steuerlichen Grundfreibetrag. Dem Bundesfinanzministerium (BMF) zufolge liegt dieser seit dem 1. Januar 2025 bei 12.096 Euro pro Jahr. Der individuelle behinderungsbedingte Mehrbedarf hingegen wird für jede Person einzeln berechnet. Bestimmt wird er durch die zusätzlichen finanziellen Belastungen, die sich durch die Behinderung ergeben. Hierzu zählen laut der Lebenshilfe etwa Aufwendungen für die Pflege, für medizinische Leistungen oder auch für einen erhöhten Wäschebedarf.
- Finanzielle Mittel: Die finanziellen Mittel eines Menschen mit Behinderung berechnen sich aus dem verfügbaren Nettoeinkommen und den Leistungen Dritter. Gemeint sind damit etwa Pflegegeld, Eingliederungshilfe oder Zuschüsse zu Fahrtkosten. Das verfügbare Einkommen setzt sich dabei aus steuerpflichtigen Einkünften, steuerfreien Einnahmen sowie Steuererstattungen zum Beispiel aus der Einkommen- oder der Kirchensteuer zusammen. Davon abgezogen werden tatsächlich gezahlte Steuern sowie unvermeidbare Vorsorgeaufwendungen wie die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung.
Um zu ermitteln, ob Anspruch auf Kindergeld für ein Kind mit Behinderung besteht, werden beide Beträge miteinander verglichen. Ist der notwendige Lebensbedarf höher als die finanziellen Mittel, kann das Kind seinen Lebensbedarf laut der Bundesagentur für Arbeit nicht selbst decken. Damit ist diese Voraussetzung also erfüllt.
Kindergeld für ein behindertes Kind: Muss ein bestimmter Grad der Behinderung nachgewiesen werden?
Damit für erwachsene Menschen mit einer Behinderung Anspruch auf Kindergeld besteht, muss die Behinderung ausschlaggebend dafür sein, dass sie nicht genügend finanzielle Mittel für ihren Lebensunterhalt haben. Dem Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen (bvkm) zufolge ist das der Fall, wenn das Kind ...
- ... einen Schwerbehindertenausweis mit dem eingetragenen Merkmal „H“ (hilflos) hat. Den Ausweis erhält man laut dem Behindertenbeauftragten des Bundes ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 50. Das Merkmal H wird unter anderem bei Blindheit vergeben.
- ... in den Pflegegrad 4 oder 5 eingestuft ist.
- ... in einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) oder bei einem anderen Leistungsanbieter arbeitet.
- ... in einer Tagesförderstätte beschäftigt ist.
- ... Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII bezieht.
- ... eine Rente wegen voller Erwerbsminderung bekommt.
- ... einen GdB von 50 oder mehr hat und für einen Beruf ausgebildet wird.
- ... vollstationär in einer Einrichtung für Menschen mit Behinderung lebt.
Übrigens: Wenn Anspruch auf Kindergeld besteht, wird die Leistung nach einem bestimmten Muster ausgezahlt. Nicht alle Berechtigten bekommen das Kindergeld aber am selben Tag. Ausschlaggebend für die Kindergeld-Auszahlung ist die Endziffer der Kindergeldnummer. Sie reicht von 0 bis 9 und bestimmt, ob die Zahlung am Monatsanfang oder eher am Monatsende erfolgt.
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