Das Großziehen von Kindern geht häufig mit erheblichen Kosten einher. Das Kindergeld stellt hierbei eine wichtige finanzielle Unterstützung für Familien in Deutschland dar. Ab dem Zeitpunkt der Geburt des Kindes wird diese staatliche Leistung monatlich an die beziehenden Familien überwiesen. Laut familienportal.de, einer Informationsseite des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ), soll das Kindergeld dabei die grundlegende Versorgung des Nachwuchses bis mindestens zum 18. Geburtstag sicherstellen. Wie das Portal informiert, profitieren hiervon vor allem Familien mit kleinen oder mittleren Einkommen.
Haushalte, deren Einkommen jedoch kaum oder gar nicht für die Lebenshaltungskosten ausreichen, können laut der Bundesagentur für Arbeit (BA) darüber hinaus den Kinderzuschlag beantragen. Dabei handelt es sich um eine weitere finanzielle Unterstützung des Staates, die einkommensschwache Familien zusätzlich zum Kindergeld erhalten. Die Überweisung von Kindergeld und Kinderzuschlag erfolgt am selben Tag. Wann Familien im November 2025 mit ihrem Geld rechnen können, lesen Sie hier.
Wann gehen Kindergeld und Kinderzuschlag im November 2025 auf dem Konto ein?
Das Kindergeld wird in Deutschland einmal im Monat an die beziehenden Familien überwiesen, wobei die Auszahlungstermine für das Jahr 2025 bereits feststehen. Der Zuschuss wird laut familienportal.de allerdings nur an eine Erziehungsperson ausgezahlt, weshalb Elternteile vorab festlegen müssen, wer die Leistung erhält.
Wenn das Einkommen der Eltern zwar für sie selbst, aber nicht für die ganze Familie reicht, können die Betroffenen neben dem Kindergeld zusätzlich den Kinderzuschlag erhalten. Wie die BA informiert, müssen hierfür jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Besteht Anspruch auf den Kinderzuschlag, wird dieser zusammen mit dem Kindergeld überwiesen. Eine Bar-Auszahlung der Leistungen ist laut der BA nicht möglich.
Zu welchem Datum das Kindergeld und der Kinderzuschlag überwiesen werden, hängt der BA zufolge von der Endziffer der Kindergeldnummer ab. Diese Nummer besteht für gewöhnlich aus einer Kombination aus Zahlen und Buchstaben und kann sowohl auf den Schreiben der Familienkasse als auch auf den Kontoauszügen oder im Online-Banking gefunden werden. Ein beispielhaftes Format für die Kindergeldnummer lautet: xxxFKxxxxx5. Die Endziffer, die von null bis neun reicht, ist dabei einem bestimmten Tag im Monat zugeordnet, an dem schlussendlich die Auszahlung erfolgt.
Wie die BA auf ihrer Webseite informiert, werden Kindergeld und Kinderzuschlag im November 2025 an folgenden Terminen von der Familienkasse überwiesen:
- Endziffer 0: Mittwoch, 5. November 2025
- Endziffer 1: Donnerstag, 6. November 2025
- Endziffer 2: Freitag, 7. November 2025
- Endziffer 3: Dienstag, 11. November 2025
- Endziffer 4: Mittwoch, 12. November 2025
- Endziffer 5: Donnerstag, 13. November 2025
- Endziffer 6: Freitag, 14. November 2025
- Endziffer 7: Montag, 17. November 2025
- Endziffer 8: Dienstag, 18. November 2025
- Endziffer 9: Donnerstag, 20. November 2025
Kindergeld und Kinderzuschlag: Wie viel Geld erhalten Familien pro Kind?
In der Regel erhalten laut dem BMBFSFJ alle Eltern, die mit ihren Kindern in Deutschland leben und unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind, Kindergeld. Unter bestimmten Bedingungen kann die Unterstützung sogar noch über das 18. Lebensjahr hinaus bezogen werden: Etwa, wenn das Kind noch zur Schule geht, eine Ausbildung absolviert oder studiert. Besteht ein Anspruch auf Kindergeld, wird von der Familienkasse für jedes Kind derselbe Betrag überwiesen. Zuletzt gab es dabei erfreuliche Nachrichten für die Beziehenden. Zum 1. Januar 2025 wurde das Kindergeld um fünf Euro erhöht. Seitdem erhalten Familien 255 Euro pro Kind.
Wie die BA informiert, können Empfänger des Kinderzuschlags seit 1. Januar 2025 bis zu 297 Euro im Monat erhalten. Wie hoch der Betrag tatsächlich ausfällt, hängt jedoch vom Einkommen sowie dem Vermögen der Eltern und des Kindes ab. Das Einkommen der Kinder, zu dem beispielsweise Unterhalt oder Waisenrente zählen, wird laut familienportal.de allerdings nur zu 45 Prozent angerechnet. Der BA zufolge wird der Zuschuss in der Regel für einen Zeitraum von sechs Monaten bewilligt. Ist dieser abgelaufen, muss bei der Familienkasse ein neuer Antrag gestellt werden.
Übrigens: Nicht nur die leiblichen Eltern können Kindergeld beantragen. Auch Adoptiv-, Stief-, Pflegeeltern und Großeltern haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf die Leistung. Außerdem gibt es Fälle, in denen Kinder das Kindergeld für sich selbst beantragen können.
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