Tierhaare und Tierborsten, Pansen- und Darmstücke, Seile und Ohrmarken. Diese und ähnliche Rückstände einer Schlachterei finden sich im Zulauf in die Kläranlage von Aub. Gegen Zwangsgelder, die die Stadt im Landkreis Würzburg deswegen gegen den örtlichen Schlachtbetrieb erlassen hatte, hat der Verursacher vor dem Würzburger Verwaltungsgericht geklagt. Jetzt hat das Gericht entschieden: Die Stadt Aub muss das Zwangsgeld von 1000 und 1500 Euro zurückziehen – allerdings nur aus formellen Gründen.
Aub/Würzburg
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