Immer wieder kommt es zu Diskussionen um das Mitbringen eigener Speisen in Gaststätten, vor allem in Weinstuben oder Biergärten. Manchmal möchten Gäste auch nur etwas trinken, Wirte dagegen würden sich aber Umsatz auch durch Speisen wünschen. Aber was ist eigentlich erlaubt – und was gehört zum guten Ton? Wie ist die Rechtslage und wo hört Gastfreundlichkeit auf?
Würzburg
Exakt!!!! Das ist ein super wichtiger Punkt. So wie in der Hofbräu und im Alten Kranen gibt es halt dezidiert Bereiche, die im Selbstbedienungsbereich liegen.
Selbstbedienungsbereich ist doch nicht gleichbedeutend mit: hier kann ich bleiben und Mitgebrachtes essen. Für die beiden Biergärten hier mag das greifen, es gibt aber auch Restaurants mit Selbstbedienung.
Eine klassische Brotzeit ist in Biergärten immer erlaubt, der Wirt kann es gar nicht verbieten, da die Tradition in der Bayerischen Biergartenverordnung festgeschrieben ist.
Eine Weinstube definiert sich laut Wikipedia wie folgt: ...."Weinstuben servieren in der Regel auch kleinere Mahlzeiten (Hausmacherküche) und manchmal sogar Bier. Die Würzburger Bäcken waren die ursprünglichste Form der Weinstube; hier brachten sich die Gäste ihre Mahlzeit traditionell selbst mit, weil nichts anderes als Wein ausgeschenkt wurde.".....Alles andere kann man also getrost Restaurant nennen - auch oder gerade in Würzburg.
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