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Aktivrente in der Kritik: Ist der Merz-Plan doch nicht so sinnvoll?

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Aktivrente in der Kritik: Ist der Merz-Plan doch nicht so sinnvoll?

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    Für Rentner soll die Aktivrente mehr Netto vom Brutto bringen. Es gibt allerdings auch Kritik.
    Für Rentner soll die Aktivrente mehr Netto vom Brutto bringen. Es gibt allerdings auch Kritik. Foto: Jelena Stanojkovic, stock.adobe.com (Symbolbild)

    Fachkräfte fehlen in Deutschland mittlerweile in fast jeder Branche. Zusätzlich gehen die sogenannten Babyboomer, also Personen, die Mitte der 1950er bis Ende der 1960er Jahre geboren wurden, in Rente, was die angespannte Situation auf dem Arbeitsmarkt zusätzlich anheizt. Die Regierung aus Union und SPD will Abhilfe schaffen und Rentnerinnen und Rentner so lange wie möglich in Arbeit halten. Eine ihrer Lösungen: die Aktivrente. Allerdings ruft die neue Regelung auch Kritiker auf den Plan.

    Aktivrente: Was ist das?

    Die Aktivrente soll Seniorinnen und Senioren ab 2026 dazu motivieren, auch neben der Rente noch erwerbstätig zu bleiben. „Wer das gesetzliche Rentenalter erreicht und freiwillig weiterarbeitet, wird sein Gehalt bis zu 2000 Euro im Monat steuerfrei erhalten“, heißt es dazu auf der Website der CDU. Das steuerfreie Gehalt soll demnach neben der Rente ausbezahlt werden. Dafür soll es einen neuen Freibetrag für Rentnerinnen und Rentner geben, der zum bestehenden Grundfreibetrag hinzukommt.

    Wie genau die Aktivrente ausgestaltet sein wird, steht bislang noch nicht fest. Aktuell arbeitet das Finanzministerium noch am Gesetzesentwurf.

    Aktivrente: Welche Kritik gibt es?

    Die Pläne zur Aktivrente klingen für Versicherte erst einmal gut, allerdings rufen sie auch Kritiker auf den Plan. Eva Maria Welskop-Deffaa, Präsidentin des Deutschen Caritasverbandes, etwa sagte im Interview mit der Welt am Sonntag: „Die Aktivrente ist mit etwa drei Milliarden Euro ein sehr teures Steuergeschenk für gut situierte Boomer.“ Die Aktivrente stärke die Anspruchshaltung gegenüber der Sozialversicherung und sei „unglaublich ungerecht“. Welskop-Deffaa weiter: „Eine Pflegekraft hingegen, die mit drei Kindern ihre Stelle etwas aufstockt, wenn die Kinder in der Tagesbetreuung gut versorgt sind, muss jeden zusätzlichen Euro voll versteuern. Das kann nicht richtig sein.“

    Für Steffen Kampeter, Hauptgeschäftsführer des Arbeitgeberverbandes BDA, ist die Aktivrente ein zweischneidiges Schwert. Gegenüber dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) sagte er, dass die Politik damit auf Gas und Bremse gleichzeitig drücke. Die Aktivrente solle längeres Arbeiten zwar fördern, allerdings würde die abschlagsfreie Frührente den vorzeitigen Ausstieg fördern, und das sei widersprüchlich.

    Auch nach Ansicht von Andreas Lutz, Vorstandsvorsitzender des Verbands der Gründer und Selbstständigen Deutschland (VGSD), ist die Aktivrente problematisch: „Das ist ein Schlag ins Gesicht aller Selbstständigen.“ Die Aktivrente würde dem Gleichbehandlungsgebot des Grundgesetzes widersprechen. „Es ist verfassungsrechtlich bereits problematisch, wenn Menschen über der gesetzlichen Altersgrenze steuerlich anders behandelt werden sollen als Jüngere. Wenn Menschen gleichen Alters jedoch aufgrund ihrer Entscheidung für eine Selbstständigkeit im Alter so unterschiedlich besteuert werden, ist dies für mich eine klare Form der Diskriminierung und Einschränkung der freien Berufswahl“, erklärte Lutz in einer Mitteilung.

    Neben den inhaltlichen Schwächen der Aktivrente wird auch der finanzielle Verlust beklagt. Die Präsidentin der Deutschen Rentenversicherung Bund, Anja Piel, erklärte gegenüber dem RND, dass das steuerfreie Gehalt Milliarden kosten würde, aber keines der vorhandenen Probleme löse. Ihrer Meinung nach wollen Menschen nach dem Renteneintritt nicht weiterarbeiten, weil sie mit gesundheitlichen Problemen zu kämpfen haben, die Arbeitsbedingungen nicht passen oder der Arbeitgeber sie nicht mehr will.

    Aktivrente: Wie hoch sind die finanziellen Einbußen für den Staat?

    Nach Berechnungen des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) ist die Aktivrente für den Staat ein teures Unterfangen, denn es bedeutet Steuerausfälle in Milliardenhöhe. 2023 arbeiteten dem Bericht nach rund 600.000 Rentnerinnen und Rentner in Jobs, die mehr als ein Minijob waren, wodurch es „Mitnahmeeffekte“ von 2,8 Milliarden Euro gegeben hätte.

    Die meisten der Seniorinnen und Senioren hätten weniger als 24.000 Euro jährlich verdient. Ausnahmen gebe es aber bei vielen Selbstständigen im Rentenalter. Um dem Grundsatz der Gleichmäßigkeit bei der Besteuerung zu entsprechen, müssten auch für Selbstständige, die die Regelaltersgrenze erreicht haben, der Freibetrag gelten (was bislang allerdings noch nicht bekannt ist). Bei dieser Personengruppe habe mehr als die Hälfte über 24.000 Euro pro Jahr verdient – im Schnitt waren es etwa 68.000 Euro. Laut IW würden durch die Aktivrente allein hier knapp 1,2 Milliarden Euro Steuereinnahmen fehlen.

    Das IW hat außerdem Zweifel daran, ob ältere Menschen mit der Maßnahme wirklich im Arbeitsmarkt gehalten werden können. Wenn Versicherte die Steuervorteile erhalten, die vor dem regulären Renteneintrittsalter in Rente gehen, entweder als besonders langjährig Versicherte, also mit 45 Beitragsjahren, oder mit Abschlägen, dann könnte das Seniorinnen und Senioren ab 63 Jahren dazu motivieren, früher in Rente zu gehen und neben der Altersrente weiterzuarbeiten.

    Übrigens: Die Bundesregierung hat zudem noch das Rentenpaket 2025 beschlossen. Darin wurde entschieden, dass das Rentenniveau bis 2031 bei 48 Prozent des Durchschnittslohns stabil gehalten wird. Es bedeutet aber nicht, wie viele Menschen glauben, dass Rentner 48 Prozent ihres letzten Gehalts als Rente erhalten.

    Zum anderen wurde die Ausweitung der Mütterrente in Kraft gesetzt. So werden auch Eltern, deren Kinder vor 1992 geboren wurden, drei Jahre Kindererziehungszeiten anerkannt, nicht wie bislang nur zweieinhalb Jahre. Für Kinder, die 1992 oder später zur Welt gekommen sind, erhalten sie bereits drei Jahre Kindererziehungszeiten. Die Mütterrente III soll spätestens 2028 umgesetzt sein und soll rückwirkend ab 2027 ausgezahlt werden. Wer Sozialleistungen wie Wohngeld oder Grundsicherung erhält oder neben der Altersrente eine andere Rentenart wie die Witwenrente bezieht, muss aufpassen, denn unter Umständen wird die Mütterrente III darauf angerechnet.

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