Im Wahlkampf zur diesjährigen Bundestagswahl wurde unter anderem viel über das Thema Rente diskutiert. Im Koalitionsvertrag konnten sich Union und SPD schließlich auf einige Änderungen einigen – darunter die Ausweitung der Mütterrente sowie die Stabilisierung des Rentenniveaus. Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) brachte einen Gesetzentwurf ins Kabinett ein, der nun gebilligt wurde. Was sich dadurch für Millionen von Rentnerinnen und Rentnern ändert.
Rentenreform: Was ändert sich für Rentner in Deutschland?
Zwei elementare Punkte aus dem Koalitionsvertrag von Union und SPD wurden am Mittwoch durch das Kabinett gewunken. Im Gesetzentwurf von Bundesarbeitsministerin Bas ging es zum einen um das Rentenniveau, zum anderen um die Mütterrente III, wie die Tagesschau berichtete:
Rentenniveau
Dem nun beschlossenen Rentenpaket zufolge wird das Rentenniveau bis 2031 bei 48 Prozent des Durchschnittslohns stabil gehalten. Beim Rentenniveau handelt es sich laut Deutscher Rentenversicherung um die Relation zwischen einer standardisierten Rente, also 45 Jahre Beitragszahlung auf Basis eines durchschnittlichen Einkommens, und dem durchschnittlichen Einkommen eines Arbeitnehmers. Es bedeutet also nicht, wie viele Menschen glauben, dass Rentner 48 Prozent ihres letzten Gehalts als Rente erhalten.
Das Rentenniveau ist in den letzten Jahrzehnten immer weiter gesunken. Nach aktuellen Prognosen würde das Rentenniveau ohne diese Haltelinie bis 2031 auf 47 Prozent und bis 2040 auf 45 Prozent sinken. Mit dieser Haltelinie wird sichergestellt, dass die Renten im gleichen Maße steigen wie die Löhne. Wenn das Rentenniveau sinken sollte, bedeutet das aber nicht, dass auch die Renten sinken – das ist gesetzlich ausgeschlossen.
Mütterrente
Die Ausweitung der Mütterrente kommt und damit eine Gleichberechtigung aller Mütter beziehungsweise Väter, unabhängig davon, wann ihr Kind geboren wurde. So werden auch Eltern, deren Kinder vor 1992 geboren wurden, drei Jahre Kindererziehungszeiten anerkannt, nicht wie bislang nur zweieinhalb Jahre. Für Kinder, die 1992 oder später zur Welt gekommen sind, erhalten sie bereits drei Jahre Kindererziehungszeiten. Die Mütterrente III soll spätestens 2028 umgesetzt sein und soll rückwirkend ab 2027 ausgezahlt werden. Der Tageschau zufolge bedeutet das monatlich rund 20 Euro mehr Rente pro Kind.
Übrigens: Wer Sozialleistungen wie Wohngeld oder Grundsicherung erhält oder neben der Altersrente eine andere Rentenart wie die Witwenrente bezieht, muss aufpassen, denn unter Umständen wird die Mütterrente III darauf angerechnet.
Rentenreform 2025: Wie werden Rentenniveau und Mütterrente III finanziert?
Vor allem die Finanzierung der Mütterrente III war in der Politik lange ein Streitthema, nun ist es offiziell: Diese Kosten sowie die Stabilisierung des Rentenniveaus werden vollständig aus Steuermitteln getragen. Dem Gesetzentwurf zufolge erhöhen sich die zusätzlichen Ausgaben für den Bund 2027 um etwa neun Milliarden Euro. 2030 sollen es pro Jahr 14,5 Milliarden Euro sein. Bis 2040 steigen die zusätzlichen Kosten auf knapp 20 Milliarden Euro pro Jahr an. Dabei entfällt der größte Teil davon auf die Sicherung des Rentenniveaus.
Bis 2029 bestehen in der Finanzplanung von Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) laut Tagesschau hohe zweistellige Milliardenlücken. Wie diese gestopft werden sollen, ist bislang nicht bekannt.
Rentenversprechen im Koalitionsvertrag: Wie steht es um die Aktivrente und die Frühstartrente?
Im Koalitionsvertrag wurde außerdem noch die sogenannte Aktivrente und die Frühstartrente festgehalten. Beides war allerdings nicht Teil dieses Gesetzentwurfes.
Aktivrente
Die Bundesregierung hat bei einem Spitzentreffen im Kanzleramt beschlossen, dass durch die Aktivrente Rentnerinnen und Rentner künftig bis zu 2000 Euro pro Monat steuerfrei dazuverdienen können, wie die Regierungspartner in Berlin der Deutschen Presse-Agentur mitteilten. Startschuss ist der 1. Januar 2026.
Bislang war noch unklar, ob im Folgejahr durch den Progessionsvorbehalt doch Steuern für Rentner anfallen. Jetzt ist klar: Diesen wird es nicht geben. Der Progessionsvorbehalt beschreibt den Umstand, dass bestimmte Einkünfte, auf die eigentlich keine Steuern anfallen würden, dazu führen, dass sogar mehr Steuern gezahlt werden müssen, weil diese Einkünfte den Steuersatz für das steuerpflichtige Einkommen insgesamt erhöhen.
Ab dem Erreichen der Regelaltersgrenze soll die Aktivrente greifen und gilt ausschließlich für reguläre, sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse. Für Selbstständige gilt die Aktivrente also nicht, was zuletzt für Kritik gesorgt hatte. Es soll zudem bereits beim Lohnsteuerabzug mehr netto für Senioren geben und nicht erst nach der Steuererklärung.
Frühstart-Rente
Neben der Aktivrente soll auch die bereits angekündigte Frühstart-Rente eingeführt werden. Wie genau diese ausgestaltet wird, soll noch dieses Jahr beschlossen werden. Klar ist bereits, dass ab dem 1. Januar 2026 Kinder ab dem sechsten Lebensjahr zehn Euro pro Monat vom Staat bekommen sollen. Das Geld soll in einem individuellen Altersvorsorgedepot angelegt werden. So könnten Versicherte allein dadurch rund 2500 Euro Rente erhalten. Wie die Frühstart-Rente genau aussehen wird, wird sich allerdings noch zeigen.
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