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Haßbergkreis: Wie weit geht Meinungsfreiheit? Unternehmen aus dem Landkreis Haßberge klagt und verliert

Haßbergkreis

Wie weit geht Meinungsfreiheit? Unternehmen aus dem Landkreis Haßberge klagt und verliert

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    Das Landgericht Bamberg hat die Klage eines Unternehmens aus dem Haßbergkreis gegen eine Bewertungsplattform abgelehnt.
    Das Landgericht Bamberg hat die Klage eines Unternehmens aus dem Haßbergkreis gegen eine Bewertungsplattform abgelehnt. Foto: Lukas Reinhardt (Archivfoto)

    Meinungsfreiheit ist in Deutschland im Grundgesetz verankert. „Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten“ steht dort zu lesen. Jedoch endet die Meinungsfreiheit dort, wo die Rechte anderer verletzt werden, etwa bei Beleidigung oder Verleumdung. Es darf demzufolge also nicht alles gesagt oder veröffentlicht werden.

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