Fast 3000 Patientinnen und Patienten soll ein Mann in seiner Praxis im Landkreis Haßberge unrechtmäßig als Heilpraktiker behandelt haben, weil er keine erforderliche Zulassung besaß. Das Amtsgericht Haßfurt verurteilte den Mann am Mittwoch deshalb zu einer zehnmonatigen Freiheitsstrafe auf Bewährung. Zudem muss er rund 220.000 Euro berappen, als sogenannten Wertersatz. Aber was hat es damit auf sich? Woraus setzt sich die sechsstellige Summe zusammen? Und wer darf das Geld behalten?
Haßfurt
Hier kommen neben den Patientenforderungen, die wahrscheinlich gestellt werden, auch noch die Forderungen der Krankenkassen und der Beihilfe dazu. Denn ich vermute, dass hier einige "privat"versicherte Menschen bei dem Nicht-Heilpraktiker waren. Das wird im Extremfall doppelte Belastung bedeuten. Denn die Staatskasse wird ja wohl das Geld als willkommene Einnahme buchen.
Bei sovielen Patienten und Jahren muss der Mann schon was gekonnt haben..... Oder war einer nicht zufrieden....
Meine Prognose: die Staatsanwaltschaft erhält genau 0 Euro - schafft aber einen weiteren Sozialfall.
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