Auf seiner letzten Sitzung beschloss der Marktgemeinderat Rentweinsdorf eine „Satzung zur Einführung einer Pflicht zum Nachweis von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge“, die zum 1. Oktober in Kraft tritt. Damit wird die bisher staatliche Pflicht zur Herstellung eines Stellplatzes kommunalisiert. Die Stellplätze sind auf dem Baugrundstück oder auf einem geeigneten Grundstück in der Nähe des Baugrundstückes herzustellen.
Rentweinsdorf
Um kommentieren zu können, müssen Sie angemeldet sein.
Registrieren sie sichSie haben ein Konto? Hier anmelden